Gleitzeit-Minus bei auslaufendem befr. Arbeitsvertrag - wird die fehlende Zeit vom gehalt abgezogen?
Wir haben für die Gleitzeitkonten und haben nun das Problem, dass vorr. befristete Arbeitsverträge "auslaufen". Einige Mitarbeiter haben ein Minussaldo. Meine Frage nun: Was passiert damit ?? Wird diese "fehlende" Zeit vom letzten Gehalt abgezogen ? Nach Aussagen einiger Kollegen ist das rechtswidrig; kann mir hier jemand helfen ?? Gibt es für diesen Fall eine Rechtsgrundlage ??
Community-Antworten (1)
08.12.2005 um 09:54 Uhr
Normaler Weise müsste dieser Fall in der dazu gehörenden Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Die Frage ist sicherlich auch, ob es sich tatsächlich um eine vom Mitarbeiter selbst bestimmte Arbeitszeit handelt oder betriebliche Abläufe Ursache für Plus und Minus sind.
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