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Gleitzeit-Minus bei auslaufendem befr. Arbeitsvertrag - wird die fehlende Zeit vom gehalt abgezogen?

K
karlchen_00
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben für die Gleitzeitkonten und haben nun das Problem, dass vorr. befristete Arbeitsverträge "auslaufen". Einige Mitarbeiter haben ein Minussaldo. Meine Frage nun: Was passiert damit ?? Wird diese "fehlende" Zeit vom letzten Gehalt abgezogen ? Nach Aussagen einiger Kollegen ist das rechtswidrig; kann mir hier jemand helfen ?? Gibt es für diesen Fall eine Rechtsgrundlage ??

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Community-Antworten (1)

V
viktor

08.12.2005 um 09:54 Uhr

Normaler Weise müsste dieser Fall in der dazu gehörenden Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Die Frage ist sicherlich auch, ob es sich tatsächlich um eine vom Mitarbeiter selbst bestimmte Arbeitszeit handelt oder betriebliche Abläufe Ursache für Plus und Minus sind.

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