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Krankheit und Vorlage der AU - wie lange im nachhinein kann der Ageber das verlangen?

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paula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, leidiges Thema Krankheit und AU. Bei uns (Callcenter) wurde vor längerem vom AG eingeführt, schon am ersten Tag einer Krankheit eine AU vorlegen zu müssen. Trotzdem blieb es Usus (seitens der Teamleiter), eine Schicht rauszunehmen, wenn man z.B. heiser ist und nur einen Tag nicht arbeiten kann und dies telefonisch mitteilt. Dafür gab man eher selten eine AU ab. Wie gesagt, es wurde von der Persoabteilung stillschweigend so hingenommen. Nun war gerade eine Kollegin im BR-Büro, die dies vor 3 Monaten auch so gehandhabt hatte (wir sprechen hier vom SEPTEMBER!). Gestern wurde sie von der Persoabteilung angesprochen, daß sie die fehlenden AUs vorlegen muß. Sie war aber an diesen Tagen nicht beim Arzt (es handelt sich hier um immer nur einen Tag im September, Okt. und Nov.). Ich hatte mal gelesen, daß der AG dies nicht rückwirkend verlangen kann, wenn bisher die Regelung galt, daß am 4. Tag die AU vorliegen muß. Wie ist es aber nun hier? Es gab zwar offiziell eine Regelung, inoffiziell aber eine andere Handhabung. Kann der AG nach 3 Monaten noch eine AU verlangen? Einen schönen Nikolaus weiterhin wünscht Paula

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Community-Antworten (4)

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BMW

06.12.2005 um 22:05 Uhr

Hallo paula Verlangen kann er alles ! Bekommen wird er es aber nicht. Die Kollegin würde nie von einem Arzt im nach hinein eine AU bekommen! Gruß BMW

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viktor

07.12.2005 um 10:18 Uhr

Es ist wie BMW sagt; der AG muss für die Zukunft erklären (und ggf. bei dem innerbetrieblichen Abläufen die mitbestimmung beachten), wie und wann er AU sehen will bzw. das seine bisher unbeachtete Anweisung ab sofort gilt.

Nachträglich geht dies nicht.

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Ponyhuetchen

07.12.2005 um 15:47 Uhr

Hallo Paula,

finde das ein schwieriges Thema, denn auf der einen Seite ist die Perosnalabteilung im Recht - es war/ist allgemein bekannt das ab dem 1. Tag eine AU vorzulegen ist/wäre.

Auf der anderen Seite wurde die bisherige Vorgehensweise (keine AU bei einem Tag Krankheit) toleriert.

Theoretisch hat Eure Mitarbeiterin unentschuldigt gefehtlt, was ein Grund für eine Abmahnung und sogar für eine Gehaltskürzung sein kann!

Versucht doch einen Konsens mit der Persoabteilung zu schließen. Weist sie nochmal darauf hin dass sie das bisher doch auch toleriert hatten, das dann ber ab jetzt gilt: AU ab dem 1. Krankheitstag - ohne Ausnahmen. Dann kann keinem mehr an den Karren gefahren werden.

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paula

07.12.2005 um 21:42 Uhr

danke euch allen! ich bin in eben genau der gleichen zwickmühle wie ponyhuetchen (toller nick :o)). laut verdi kann übrigens der AG nicht nach 3 monaten mit so einer nachforderung kommen, diese müsse zeitnah geschehen. mal sehen, was weiterhin passiert...

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