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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenzeiten - dürfen die von der Arbeitszeit abgezogen werden, auch wenn man keine Pausen machen konnte?

N
nadine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Pausenzeiten.

Wie sieht es aus, wenn man Spätschicht hat (von 13 Uhr bis 21 Uhr) und eigentlich 0,75 Std Pause, diese aber manchmal nicht nehmen kann, weil Kundschaft kommt und kein anderer Mitarbeiter mehr da ist? Darf der Chef Diese Zeit trotzdem abziehen?

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Community-Antworten (2)

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viktor

01.12.2005 um 16:55 Uhr

aus meiner Sicht muss er sicherstellen, dass die Pause genommen werden kann. Kann er dies nicht, darf er sie auch nicht abziehen. Er wird aber gute Ausreden haben - die Verantwortung den Arbeitnehmer zuschanzen wollen oder ähnliches. Schließlich dokumentiert kein Arbeitgeber gerne, dass er gegen gesetzliche Bestimmungen (Nichteinhaltung des ArbZG) verstößt.

P
packer

01.12.2005 um 17:08 Uhr

also laut arbeitszeitgesetz muß der AG die pause abziehen, d.h. bei acht stunden eine halbe stunde pause, heißt, dich dementsprechend planen. wenn der AN diese pause nicht nimmt, ist er in der regel selber schuld, was die praxis immer wieder zeigt! Kann der AG von vornherein nicht gewährleisten, daß die pause genommen werden kann, macht er sich eines vergehens gegen das ArbZG schuldig. Wenn z.B. nur ein mitarbeiter für eine filiale geplant ist und es keine mittagsschließpause gibt. du kannst deine gesetzliche pause auch unterteilen in mindestens 15 min blöcke. Vereinbare eine klare pausenregelung.

gruß, packer

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