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Muss es in Firmen ein Notruftelefon geben?

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Metaller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wie ich als BR-Vorsitzender heute erfahren habe, hat unser AG sämtliche Telefone, die für jedermann zugänglich waren, kurzerhand für den externen Ruf sperren lassen. Dagegen ist ja nun primär nichts einzuwenden. Wie ist das jedoch im Falle eines Notrufs. Muss nicht gewährleistet sein, dass z.B. bei einem Unfall o.ä. ein Telefon zur Verfügung stehen muss, um auch jederzeit Hilfe holen zu können? So wie es bei uns momentan ist, kann kein Notruf abgesetzt werden. Weiß darauf jemand eine Antwort?

Mfg. Metaller

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Community-Antworten (2)

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viktor

29.11.2005 um 14:25 Uhr

So geht das nicht. Die Nutzung der Telefonanlage unterliegt der Mitbestimmung. Also sofort Verhandlungen aufnehmen und den Arbeitgeber auffordern, bis zur Einigung den alten Zustand wieder herzustellen.

Aus meiner Sicht würde das völlige Abschneiden nach außen eine zu große Einschränkung der persönlichen Entfaltung darstellen. Ist ja wie Mittelalter.

F
Fayence

30.11.2005 um 17:23 Uhr

Hallo Metaller, ein AG ist nicht verpflichtet, jedes Telefon für externe Gespräche freizuschalten, um z.B. von jedem Apparat einen Notruf absetzen zu können. Seitens der Berufsgenossenschaft gibt es jedoch Vorschriften, dass dann ein oder mehrere Notruftelefone verfügbar sein müssen. Diese Telefone müssen JEDEM Mitarbeiter bekannt, jederzeit nutzbar und auch entsprechend gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen entsprechend der Betriebsgrösse Ersthelfer ausgebildet sein. Nähere Informationen würde ich von der, für Euch zuständigen BG erfragen. Gruß Fayence

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