wie ich als BR-Vorsitzender heute erfahren habe, hat unser AG sämtliche Telefone, die für jedermann zugänglich waren, kurzerhand für den externen Ruf sperren lassen. Dagegen ist ja nun primär nichts einzuwenden.
Wie ist das jedoch im Falle eines Notrufs. Muss nicht gewährleistet sein, dass z.B. bei einem Unfall o.ä. ein Telefon zur Verfügung stehen muss, um auch jederzeit Hilfe holen zu können?
So wie es bei uns momentan ist, kann kein Notruf abgesetzt werden.
Weiß darauf jemand eine Antwort?
Mfg. Metaller
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