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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwei Firmen - ein Betriebsrat?

T
Turboschnegge
Nov 2016 bearbeitet

Ich würde gern einen Betriebsrat gründen. Ich arbeite als Sportlehrerin in einem Gesundheitsstudio, das mit einer Saunalandschaft und einem "Home-Care-Service" als eine Firma zusammengefasst ist, welche 130 Mitarbeiter beschäftigt. In unserem Haus sitzt zusätzlich ein großer Teil einer zweiten Firma, die sich aus Reha-Zentrum, Rehatechnik-Abteilung u.Sanitätshaus zusammensetzt mit 162 Mitarbeitern. Manche Sporttherapeuten arbeiten für beide Firmen, z.B. in meiner Abteilung und im Rehazentrum. Beide Firmen gehören der selben Familie mit auch nur einem (da bin ich nicht 100% sicher) Geschäftsführer. Frage: Kann sich nun der Betriebsrat aus Arbeitnehmern beider Firmen zusammensetzen oder muss jede für sich auch je einen eigenen Betriebsrat gründen?? Bei BR-Gründung in den einzelnen Firmen wären vermutlich je fünf Mitglieder erforderlich und bei beiden zusammen (ab 201 AN) sieben, oder? Grund-Infos wären nett!!

6.00902

Community-Antworten (2)

F
frager1

25.11.2008 um 19:33 Uhr

Hallo,

so aus der Ferne die Frage zu beurteilen "handelt es sich hier um einen oder zwei Betriebe läßt sich nur schwer sagen.

Schaue doche einmal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html § 1 Errichtung von Betriebsräten (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn 1.zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2.die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.

Aber das Beste ist, Du holst dir hier die Gewerkschaft mit dazu, die können dieses klären und unterstützen Dich auch bei der Wahl/ Wahlvorbereitung usw.

K
Kölner

26.11.2008 um 08:25 Uhr

@Turboschnegge Was 'frager1' mit seiner langjährigen Erfahrung sicher sagen will: Das geht! Eine formlose Erklärung der AN des anderen Betriebs würde reichen um EINEN BR zu wählen...und in Eurem Fall ist eine Schulung des WV empfehlenswert!

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