Erstellt am 25.11.2008 um 18:33 Uhr von frager1
Hallo,
so aus der Ferne die Frage zu beurteilen "handelt es sich hier um einen oder zwei Betriebe läßt sich nur schwer sagen.
Schaue doche einmal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
1.zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
2.die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
Aber das Beste ist, Du holst dir hier die Gewerkschaft mit dazu, die können dieses klären und unterstützen Dich auch bei der Wahl/ Wahlvorbereitung usw.
Erstellt am 26.11.2008 um 07:25 Uhr von Kölner
@Turboschnegge
Was 'frager1' mit seiner langjährigen Erfahrung sicher sagen will: Das geht!
Eine formlose Erklärung der AN des anderen Betriebs würde reichen um EINEN BR zu wählen...und in Eurem Fall ist eine Schulung des WV empfehlenswert!