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Listenwahl - kann die durch den BR untersagt werden?

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milka64
Nov 2016 bearbeitet

Hatten gestern eine Betriebsversammlung, wo der amtierende BR betonte, daß eine Persönlichkeitswahl( es werden 7 BR-Mitglieder gewählt)in diesem Betrieb immer stattgefunden habe und somit auch nur in Frage kommen würde, es wurde in die recht kleine Runde(weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten) gefragt, ob jemand etwas dagegen einzuwenden hat, und als sich keiner meldete wurde dieses als Beschluß vermerkt von der Protokollführerin sowie vom benannten Wahlvorstand!! Ist somit die Möglichkeit einer Listenwahl ausgeschlossen? Habe ich als Wahlberechtigter bzw. Listenführer die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Wahlvorstand seine Arbeit korrekt durchführt und unterliegt der Wahlvorstand einer Schweigepflicht? Besteht diese Schweigepflicht ebenfalls gegenüber dem BR? Eine ganze Menge Fragen, brennen mir leider auf der Seele, bedanke mich im vorraus schon mal für die Hilfe!!!!!!

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Community-Antworten (5)

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Frank B.

25.11.2005 um 11:57 Uhr

Grundsätzlich muss der WV entsprechend des BetrVG und der WO handeln, sonst besteht die Möglichkeit die BR- Wahl anzufechten. Der Beschluss, den ihr gefasst habt, hat überhaupt keinen Rechtsbestand, denn wenn eine zweite Liste beim WV eingereicht wird, ist zwingend eine Listenwahl vorgeschrieben. Ich gehe aber davon aus, das es vielleicht von eurem BR bzw. WV gut gemeint war, aber ungünstig formuliert. Eine Persönlichkeitswahl hat immer den Vorteil das man die Kandidaten direkt wählen kann und man sich nicht über Listenplätze zu streiten braucht.

V
viktor

25.11.2005 um 12:09 Uhr

Um Frank B. noch einmal zu bekräftigen: Ob Listen- oder Persönlichkeitswahl stattfindet entscheidet allein die Tatsache, ob nur ein Wahlvorschlag (dann Persönlichkeitswahl) oder mehrere Wahlvorschläge (dann Listenwahl) beim Wahlvorstand eingehen

E
Edelweis

25.11.2005 um 16:16 Uhr

Hallo Milka, zunächst einmal möchte ich sagen, wenn DU das Vorgehen so komisch und unklar findest, warum hast Du Dich auf der Versammlung nicht gemeldet? Ansonsten schließe ich mich den beiden Vorrednern an. FAlls Du Dich für den BR aufstellen lassen willst, hast Du m.E: zwei Möglichkeiten. Finde einen Konsens mit den Kollegen auf der bestehenden Liste, dann Persönlichkeitswahl für Euch alle; oder reiche Deine eigene Liste ein, dann Listenwahl. Viel Glück

M
mona

02.12.2005 um 09:57 Uhr

Guten Morgen, Milka, bei uns ist Liste oder Persönlichkeitswahl auch ein Problem. Es wird von "ungewünschter" Seite eine Liste kommen. Wir haben vor, daher gleich mehrere Listen anzulegen und die einzelnen Interessensgruppen in kleineren Kreisen zusammenzufassen. Wir hoffen somit, daß der Wähler damit mehr Möglichkeiten bekommt wenigstens z.T. seinen gewünschten Vertreter wählen zu können. Wir müssen das aber von rechtlicher Seite in einem Kurs noch klären, d.h. wir wissen nicht, wieviel Bewerber mind. auf einer Liste stehen dürfen. Das sind so unsere Gedanken zur Listenwahl! An scheena Dog und a scheens Wochenend.

Z
Zeppelin

09.12.2005 um 17:07 Uhr

Hallo Milka, da Du eine Wahlvorstandsschulung schon mitgemacht hast, sollte eine solche Frage nicht kommen zumal Du auch im Wahlvorstand 2006 bist.

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