Hatten gestern eine Betriebsversammlung, wo der amtierende BR betonte, daß eine Persönlichkeitswahl( es werden 7 BR-Mitglieder gewählt)in diesem Betrieb immer stattgefunden habe und somit auch nur in Frage kommen würde, es wurde in die recht kleine Runde(weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten) gefragt, ob jemand etwas dagegen einzuwenden hat, und als sich keiner meldete wurde dieses als Beschluß vermerkt von der Protokollführerin sowie vom benannten Wahlvorstand!!
Ist somit die Möglichkeit einer Listenwahl ausgeschlossen?
Habe ich als Wahlberechtigter bzw. Listenführer die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Wahlvorstand seine Arbeit korrekt durchführt und unterliegt der Wahlvorstand einer Schweigepflicht? Besteht diese Schweigepflicht ebenfalls gegenüber dem BR?
Eine ganze Menge Fragen, brennen mir leider auf der Seele, bedanke mich im vorraus schon mal für die Hilfe!!!!!!