Aushang Dienstreiseplan mit Personalnummer und Kostenstelle - wie ist das dabei mit dem Datenschutz?
Hallo!
Bei uns im Betrieb es üblich die Dienstreisepläne am schwarzen Brett auszuhängen,
mit Reisezweck, Ort , Hotel , Dauer und Handynummer, auch Schulungsreisen
des Betriebsrats, neuerdings soll auch die Personalnummer und Kostenstelle
angegeben werden.
Die Personalnummer dient auch als Login-Datei in verschiedenen Programmen.
Meine Fragen: Wie ist das mit dem Datenschutz bei Aushang ohne Zustimmung der Beschäftigten generell?
Wie ist das bei Aushang Betriebsrat ? Wir hören von der Belegschaft: „was die sind schon wieder auf Schulung!“
Gruß Konrad
Community-Antworten (4)
24.11.2005 um 13:54 Uhr
Also ich denke, die Persoinalnummer hat nichts am schwarzen Brett verloren. Wenn die Personalnummer auch noch Login ist (ein schlechtes unsicheres Passwort übrigens) grenzt die Sache schon an Schildbürgerstreich. Da solltet Ihr schnell aktiv werden.
Schulungsmaßnahmen des BR in einer Form bekannt zu geben, das bei Arbeitnehmern der Eindruck entsteht, der BR verursache hohe Kosten oder die den BR sonstwie in Mißkredit geraten läßt, stellt eine Behinderung der BR-Arbeit dar und hat zu unterbleiben. In wie fern dies tatsächlich bei Euren Listen zutrifft, kann man von der Ferne schlecht beurteilen.
25.11.2005 um 00:54 Uhr
Personalnummern sind doch nichts geheimes! Sie werden auch dadurch nichts geheimes dass sie gleichzeitig als UserId benutzt werden. UserIds sind grundsätzlich auch nichts geheimes.
In der Tatsache dass hier auch erkennbar ist, dass die Betriebsräte auf Schulung sind, eine Behinderung der BR-Arbeit zu sehen halte ich für schlichtweg überzogen. Ein Betriebsrat der die notwendigen Schulungszeiten nicht gegenüber Kollegen rechtfertigen kann macht irgendetwas falsch!
25.11.2005 um 13:56 Uhr
Dank an Viktor,
wir haben uns mit einem Datenschuztbeauftragten inzwischen unterhalten, Aussage von Konrad trifft voll und ganz zu.
Ramses II sollte sich fragen, welche Interessen er eigentlich vertritt, die Beschäftigten oder was anderes. Ein BR braucht sich nicht zu rechtferigen, wenn er nicht einseitig am schwarzen Brett gebrandmarkt wird. Man kann einer Belegschaft nicht erklären, wenn z.B. wegen ERA Einführung mehrere Seminare notwendig sind.
26.11.2005 um 01:18 Uhr
Konrad,
schön dass Du schreibst dass Konrads Aussage voll und ganz zutriffft.
Verstehe ich Dich richtig dass ein Betriebsrat der in der Lage ist seine Aufwände vor der Belegschaft zu rechtfertigen die Interessen der Arbeitnehmer schlechter vertritt als ein BR der sagt "Das geht Euch gar nichts an was wir als Betriebsräte machen"? Ein interessanter Denkansatz...
Wenn Du den Ausgangsbeitrag aufmerksam gelesen hättest dann hättest Du festgestellt dass es dort nicht darum ging dass ein BR "einseitig am schwarzen Brett gebrandmarkt wird", sondern dass bei allen AN steht wenn sie ausser Haus sind, also auch bei Betriebsräten. Wo ist denn da das Problem.
Und warum kann man einer Belegschaft nicht erklären wenn z.B. wegen ERA Einführung mehrere Seminare notwendig sind? Liegt das an der Belegschaft? Liegt das am "Erklärer"? Liegt das daran dass diese Schulung in dem Umfang gar nicht notwendig ist?
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