Hallo Kollegen,

Befristeter Vertrag 23.11.2005 bis 30.11.2007, ohne sachlichen Grund

Nach meiner Meinung ist die Befristung unwirksam, da ohne sachlichen Grund max. 2 Jahre lang befristet werden kann.

Kann man dem neuen Kollegen erst nach ablauf der zwei Jahre, also am 24.11.2007 oder schon nach Ende der Kündigungsschutzlosen Zeit, also nach 6 Monaten zur Festanstellung gratullieren.

Ich würde sagen nach 6 Monaten, wie seht Ihr das??