Befristung - wann ist die unwirksam?
Hallo Kollegen,
Befristeter Vertrag 23.11.2005 bis 30.11.2007, ohne sachlichen Grund
Nach meiner Meinung ist die Befristung unwirksam, da ohne sachlichen Grund max. 2 Jahre lang befristet werden kann.
Kann man dem neuen Kollegen erst nach ablauf der zwei Jahre, also am 24.11.2007 oder schon nach Ende der Kündigungsschutzlosen Zeit, also nach 6 Monaten zur Festanstellung gratullieren.
Ich würde sagen nach 6 Monaten, wie seht Ihr das??
Community-Antworten (6)
23.11.2005 um 15:34 Uhr
Neque neque!
23.11.2005 um 16:16 Uhr
Solch eine Antwort haben wohl alle von dir erwartet. Was soll das?
23.11.2005 um 16:23 Uhr
Von selbst läuft da nichts; der AN muss schon das Arbeitsgericht bemühen um feststellen zu lassen, dass die Befristung unwirksam ist. Ja - und dann kann der Arbeitgeber natürlich auch noch kündigen.
Ich würde daher statt Gratulationen den AN in aller Stille raten in Bezug auf § 17 TzBfG abzuwarten und erst zum Ende der Frist aktiv zu werden.
23.11.2005 um 16:23 Uhr
Solch eine Antwort haben wohl alle erwartet?
Das ist erfreulich! Es interessieren sich also doch mehr junge Menschen für die Schönheiten der klassischen Sprachen als ich vermutet hatte.
23.11.2005 um 16:27 Uhr
Siosses - seit wann bist Du unter die Philosophen gegangen? Vielleicht nicht ganz das richtige Forum - oder?
23.11.2005 um 22:13 Uhr
Auch wenn man die Antwort des alten Latriners übersetzt ist sie tatsächlich nicht sonderlich hilfreich (aber unbestreitbar völlig richtig).
Viktors Antwort hingegen ist nur grob richtig. Zum einen braucht es natürlich keines Arbeitsrichters wenn der AG z.B. weiterarbeiten lässt, dann spielt die Befristung auch gar keine Rolle mehr. Außerdem kann der AN erst NACH Ende der "Befristung" arbeitsgerichtlich aktiv werden.
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