Betriebsratssitzung - ist die außerhalb des Betriebes erlaubt?
Hallo Zusammen,
unser Betriebsrat möchte seine Sitzung einmal außerhalb des Betriebes abhalten. Zum einen wären wir wirklich ungestört, zum anderen ist das beherrschende Thema sehr schwierig und wir wollen absolut vermeiden, dass irgend etwas nach "draußen" dringt.
Frage: Darf ein Betriebsrat auch außerhalb des Betriebs tagen? Ich meine Ja, Kosten für den Raum würden nicht entstehen und ich kann im BetrVG nichts finden, dass dem entgegen steht.
Was meint ihr?
Gruß Hendrik
Community-Antworten (3)
23.11.2005 um 14:01 Uhr
Ihr könnt auch auf einem Spielplatz tagen, solange das Prinzip der Nichtöffentlichkeit gewährt ist.
23.11.2005 um 14:18 Uhr
Danke Täve,
siehst du mögliche Probleme bei der Anerkennung der Sitzungszeit als Arbeitszeit? Der AG könnte ja die Anerkennung verweigern, weil wir nicht im Betrieb getagt haben.
Gruß Hendrik
23.11.2005 um 14:49 Uhr
Nein, § 29/2 BetrVG sagt eindeutig, dass der BR-Vorsitzende die Sitzungen einberuft. Dazu gehört natürlich auch Ort und Zeit festzulegen. Nicht alle Betriebe haben Versammlungsräume, so dass dort Sitzungen ausgelagert werden müssen.
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