Kündigungsschutz Stellv. BR-Mitglied - wie ist der bei Neuwahlen?
Nochmals - ich bin stellv. Betriebsrat - habe bisher an keine Sitzung teilgenommen weil der BR zu allem ja und Amen gesagt hat was der Chef angeordnet hat. Sprich - es wurde niemand in Kenntniss gesetzt.
Jetzt sollen Neuwahlen vorgezogen werden, um mich letztendlich zu Kündigen. Frage: wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz aus?
Community-Antworten (3)
23.11.2005 um 12:09 Uhr
Wenn Neuwahlen vorgezogen werden, kann dir niemand das Recht nehmen zu kandidieren! Gegebenenfalls machst du eine eigene Liste auf. Wenn du genügend Stützunterschriften bekommst geht das doch in Ordnung.
23.11.2005 um 12:33 Uhr
Eine Frage bleibt noch offen:
Wie sieht es aus mit meine Kündigungsschutz?
23.11.2005 um 14:39 Uhr
Der Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder endet nach einem Jahr nach der Wahl (Bekanntgabe des Wahlergebnisses) bzw. nach dem letzten Nachrücken in den Betriebsrat.
Bei Neuwahlen, bei denen Du wieder kandidierst, beginnt der Kündigungsschutz erneut mit der Kandidatur (Einreichung des Wahlvorschlages). So gesehen kann man Neuwahlen nicht dazu nutzen, ein unbequemes Ersatzmitglied los zu werden; schon eher wenn es gelingt, ein Jahr nach der Wahl keine Vertretungssituation zu haben.
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