Erstellt am 23.11.2005 um 11:09 Uhr von Frank B.
Wenn Neuwahlen vorgezogen werden, kann dir niemand das Recht nehmen zu kandidieren! Gegebenenfalls machst du eine eigene Liste auf.
Wenn du genügend Stützunterschriften bekommst geht das doch in Ordnung.
Erstellt am 23.11.2005 um 11:33 Uhr von pamary
Eine Frage bleibt noch offen:
Wie sieht es aus mit meine Kündigungsschutz?
Erstellt am 23.11.2005 um 13:39 Uhr von viktor
Der Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder endet nach einem Jahr nach der Wahl (Bekanntgabe des Wahlergebnisses) bzw. nach dem letzten Nachrücken in den Betriebsrat.
Bei Neuwahlen, bei denen Du wieder kandidierst, beginnt der Kündigungsschutz erneut mit der Kandidatur (Einreichung des Wahlvorschlages). So gesehen kann man Neuwahlen nicht dazu nutzen, ein unbequemes Ersatzmitglied los zu werden; schon eher wenn es gelingt, ein Jahr nach der Wahl keine Vertretungssituation zu haben.