Erstellt am 21.11.2005 um 21:53 Uhr von mike
Eine Entschuldigung hat erst einmal nichts mit dem Arzt selber zu tun. Ein Anruf hätte erst mal genügt um seiner Pflicht nachzukommen.
Eine Woche unentschuldigt fehlen ist natürlich schon hart. Hier glaube ich kann nur der Betriebsrat nochmal auf den Arbeitgeber einwirken. Evtl. Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung. Weil verhaltensbedingt wird ihm ja auch das Arbeitslosengeld gestrichen. Da sehe ich eine reale Chance. Vielleicht reicht auch erst mal eine Abmahnung.
Eines sollte aber dem BR klar sein: Zustimmung zur Kündigung unter gar keinem Fall, weil man damit den Arbeitsgerichtsprozess verbaut.
Erstellt am 22.11.2005 um 05:24 Uhr von Michael-W
die antwort von mike ist richtig.
ein anruf bei ag hätte das problem im vorfeld lösen bzw. mindern können.
zu dem thema keine 10 euro sage ich nur, was würde der kollege machen wenn er (mal krass ausgedrückt) ein messer im rücken hätte. jeder arzt ist meines wissens verpflichtet einen patienten zu behandeln.
gruss
michael-w
Erstellt am 24.11.2005 um 17:33 Uhr von Tom
Soweit auch meine Meinung.
Allerdings gehen meine Gedanken mal bissl ins Spekulative.
Einfach mal ne Woche fehlen. Hoch verschuldet bis zur Lohnpfändung.
Könnte da nicht Alkohol oder andere Substanzen ne Rolle spielen?
Dann wären die Karten wieder neu gemischt.
Erstellt am 25.11.2005 um 11:54 Uhr von Michael-W
@tom
worauf spekulierst du bei deiner antwort. ich kann nicht nachvollziehen wie du bei der frage von bienche darauf kommst das der betreffende kollege alkoholabhängig ist. und wenn dem so wäre dann wäre dieser kollege wohl wirklich krank. würde natürlich bei der kündigung eine gewichtige rolle spielen (nichtigkeit der kündigung). aber nur wenn es wirklich so wäre und der kollege sich dazu auch bekennen würde.
gruss
Michael-W
Erstellt am 25.11.2005 um 16:54 Uhr von Tom
Auf genau diese Krankheit habe ich spekuliert.
Im Übrigen gibt es Arzte, die sagen wer täglich ein Bier trinkt ist krank........
Man braucht nur das richtige Attest.
Allerdings muß der Kollege diese Geschichte mitmachen wollen, weil er dann sicherlich zu einer Suchtberatung muß.
Ist aber zunächst mal ne Möglichkeit, den Job nicht zu verlieren.
Erstellt am 25.11.2005 um 18:34 Uhr von Kölner
Oh mein Gott wird hier im Dunkeln und Trüben gestochert und gefischt.
Das ist erschreckend und hilft sehr wenig weiter.
Um mal die Sicht eines Drogenberaters hier kund zu tun:
Das Verhalten des Kollegen ist unentschuldbar, fahrlässig und sollte niemals zu diesen Ratschlägen (sind übrigens auch Schläge), Mutmaßungen und Aufforderungen zum glatten Betrug führen!
Ausserdem:
Und spielen sollte man mit Suchtberatung nie!
Und jeden Tag ein Bier über Jahre hinweg symbolisiert sehr oft eine Abhängigkeit!
Und nicht jeder Arzt MUSS jeden behandeln!
Und niemals sollte ein BR solche Spiele mitspielen.
Und eine Alkoholabhängigkeit kann sehr wohl ruckzuck zu einer Kündigung führen.
Am allerschlimmsten aber wiegt - knallhart gesagt:
Ein BR, der noch nicht einmal weiss, dass Kollegen hochverschuldet sind, hat seine Hausaufgaben in den letzten Jahren nicht gemacht oder den Kontakt zur Wählergemeinde längst verloren!
Was ist denn bei Euch los, "Bienche"?
Erstellt am 25.11.2005 um 20:52 Uhr von Michael-W
@Kölner...
ich entnehme Deiner Aussage das ein Betriebsrat über die finanziellen Belange der Mitarbeiter Bescheid wissen muss! Das ist ja wohl lächerlich... Selbst eine Lohnpfändung, sollte es eine geben, ist meiner Meinung nach nicht selbstverständlich dem BR mitzuteilen.
Es gibt genug arbeitsrechtliche Voraussetzungen über die der Betriebsrat informiert sein muss. Aber Schulden sind das nicht. Denn diese schränken den Mitarbeiter nicht in seiner Arbeitsleistung ein. Wenn wir jetzt mal von diesem speziellen Vorgang absehen.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 25.11.2005 um 21:57 Uhr von Kölner
Du, da behaupte ich das glatte Gegenteil:
Ein BR sollte sich bei Zeiten um die SOZIALEN Belange der MA kümmern!
Und wenn zudem der AG erst dann was mitteilt, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist, dann ist da was schief gelaufen.
Und wenn auch schon Lohnpfändungen angestanden haben, dann ist da sogar gehörig was schief gelaufen!
Ich sage mal ganz "naiv" § 80 BetrVG, GewO, ggf. § 87 BetrVG, §102 BetrVG und und und
Erstellt am 26.11.2005 um 01:33 Uhr von Michael-W
o.k. dann sagst du also jeder mitarbeiter sollte dem betriebsrat seine finanzen offenlegen. was aber soll denn der betriebsrat tun wenn ein ma sagt er hat schulden? soll der dann sammeln gehen oder muss er sich dann an die schuldnerberatung wenden.
wenn der ma von sich aus auf den br zukommt sieht die sache schon anders aus. aber ist das nicht ziemlich privat wenn jemand seine finanzen offenlegt? was soll dann als nächstes kommen, soll sich der br dann auch um die eheprobleme kümmern? könnte ja sein das jemand schwere probleme in der beziehung hat und dann evtl. nervlich so angeschlagen ist und nicht arbeiten kann. schliesslich gibt es auch ärzte die bei nervlicher belastung den gelben schein ausstellen!
gibt es noch mehr leute die so denken wie kölner?
Erstellt am 26.11.2005 um 09:39 Uhr von Konrad N.
man sollte mal etwas aufmersamer lesen, was Kölner schreibt! er sagt nämlich nichts von schnüffeln oder schuldenberaten oder um die privaten interessen kümmern.
ich sage das vor allem deswegen, weil ich vor kurzem ein seminar zum sap (sozialer ansprechpartner im betrieb) besucht habe. gerade auch für den arbeitgeber hilft es doch, wenn der betriebsrat beizeiten über solche vorfälle wie oben geschildert informiert ist, oder.
Erstellt am 26.11.2005 um 10:03 Uhr von Kölner
Danke "Konrad N." - da hatte ich gar nicht in erster Linie gedacht, aber das stimmt schon!
Ich bin noch einmal was provokativer:
Ein BR, der nicht wenigstens über die großen Probleme seiner Kollegen bescheid weiss, hat doch nicht sehr viel von der Bedeutung des Wortes "AN-Vertretung" verstanden, oder?
Und: Auch Eheprobleme könnten ein Thema für den BR werden!
Erstellt am 26.11.2005 um 19:06 Uhr von Michael-W
Natürlich können Ehe- und auf Geldprobleme ein Thema für den BR sein. Aber das liegt doch dann ganz im Ermessen des AN. Wenn jemand auf mich zukommt und um Verständigung zwischen AN und GL bittet dann bin ich der erste der sich dafür einsetzt. Aber der AN muss den ersten Schritt tun! Das ist einfach mal Fakt. Sollte dieser Schritt nicht gemacht werden kann der BR überhaupt nicht informiert sein.
Michael-W
Erstellt am 26.11.2005 um 20:36 Uhr von Kölner
Dann würde ich im Vorfeld eine BV abschließen, die den AG verpflichtet Lohnpfändungen dem BR oder (wie "Konrad" mitteilte) SAP mitzuteilen.
Ich meine nach wie vor, dass dies im Interesse aller ist - auch im Interesse des BR sein sollte.
Erstellt am 27.11.2005 um 11:14 Uhr von Fayence
Hallo Bienche,
sammelt Argumente für Euren Kollegen. Mir fallen dazu folgende Fragestellungen/Stichworte ein:
Wie lange im Betrieb?
Hat sich sonst noch nie etwas zu schulden kommen lassen?
AN willigt in Schuldnerberatung ein!
Hat der AG als "Drittschuldner" korrekt gehandelt? Auch bei Lohnpfändungen muss dem AN Geld zum Leben bleiben. Warum bekommt er dann kein Geld von der Bank?
Hat AG seiner "Fürsorgepflicht" genüge getan?
Besteht wirklich Alkoholproblem? Falls ja, ist AN bereit, sich behandeln zu lassen?
Vielleicht ergibt sich daraus ein Massnahmenkatalog, der die fristlose Kündigung zumindest in eine fristgerechte umwandeln oder doch noch abwenden kann.
Eine BV würde ich als BR zum Thema Lohnpfändung nicht abschliessen wollen. Damit würde man aus meiner Sicht eindeutig zu weit in schützenswertes Persönlichkeitsrecht eingreifen.
Erstellt am 27.11.2005 um 15:46 Uhr von Michael-W
@Kölner & @Fayence...
das finde ich mal gut.
Dennoch solange eine solche BV nicht besteht, kann der BR nicht über finanzielle Situationen informiert sein wenn der AN nicht selbst auf den BR zukommt.
Damit ist das Themas für mich erledigt.
Gruss
Michael-W