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Azubi kandidiert für BR-Wahlen wird aber nicht übernommen - hat er Kündigungsschutz?

J
Jörg
Nov 2016 bearbeitet

auf unserer Wählerliste steht u.a. ein Azubi, der mit Abschluß seiner Ausbildung auf keinen Fall übernommen werden soll. Falls er nun in den BR gewählt werden sollte, hat er dann auch den gleichen Kündigungsschutz oder läuft der Arbeitsvertrag mit dem AZUBI aus?

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

17.11.2005 um 13:06 Uhr

Er hat den gleichen Kündigungsschutz wie alle BR´s. Der gilt aber nur so lange das Ausbildungsverhältnis geht, mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist auch die Mitgliedschaft im BR zu Ende. Sollte aber irgendein AZUBI mit der gleichen Ausbildung übernommen werden, kann das BR- Mitglied verlangen an dessen Stelle übernommen zu werden.

P
packer

17.11.2005 um 13:22 Uhr

moin frank,

und was ist, wenn der andere ein jav vetreter ist?

das würde mich mal interessieren...

gruß, packer

FB
Frank B.

17.11.2005 um 13:36 Uhr

Dann hat sich die Frage von selbst erledigt, weil dann der BR der JAV gleichgestllt sind, da spielt auch die längere Amtszeit des BR keine Rolle!

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