Erstellt am 17.11.2005 um 07:14 Uhr von bernd
Ich denke schon, daß hier ein MBR besteht und zwar nach § 87 Abs.1 Pkt.1 und Pkt.6, da es sich ja 1. um eine Regelung des Verhaltens im Betrieb und 2. um eine Kontrolle mittels einer technischen Einrichtung handelt. Oder soll jeder AN per Hand aufschreiben, welche Seite im I-Net er besucht hat?
Muster gibt es sicher, versuch es mal bei soliserv.de oder der Böckler-Stiftung.
bernd
Erstellt am 18.11.2005 um 14:50 Uhr von Fayence
Hallo Herbert,
hallo Bernd,
im BetrVG steht nun auch, dass der BR die Einhaltung bestehender Gesetze zu überwachen hat. In diesem Fall greift das Bundesdatenschutzgesetz um einiges weiter. Es ist generell problematisch, die private Nutzung eines, durch den AG gestellten Arbeitsmittels zu befürworten. Protokolle fallen gerade im PC-Bereich immer an und sind auch nicht vermeidbar. Extrem wichtig ist, das der AG diese nicht zur personenbezogen Leistungs-/Verhaltenskontrolle heranziehen darf. Hier ist der BR gefordert. Wir haben z.B. eine BV Datenschutz abgeschlossen. Ebenfalls ist uns bekannt, wie, warum und an wen welche Berechtigungen bzgl. der Datennutzung vergeben werden.
Obwohl die gelegentliche private Nutzung des Internetz vom AG erlaubt wurde, raten wir seitens des BR allen KollegenInnen davon ab, da niemand davon ausgehen kann/darf, das Privates auch privat bleibt. Was diese Technologien angeht, ist für mich die tse.hamburg Seite die beste Infoquelle.