Hallo,
bei uns im Unternehmen soll eine Nutzungsordnung für die Internetnutzung der AN erstellt werden - also Nutzung des Internets während der Arbeitszeit und Dokumentation der aufgerufenen Seiten.
Wer darf diese Protokolle einsehen ?
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht (Gesetzesquelle ?) beí der Formulierung dieser Odrnung ?
Gibt es irgendwo "Muster" für solche Nutzzungsordnungen ?
Wie können die AN geschützt werden ?
Vielen Dank im voraus von Herbert