Wahl einer Schwerbehinderten-Vertretung - wer hat damit Erfahrung?
Wer hat Erfahrung mit der Wahl eines Schwb-Vertreters? Kann ausschließlich mit Briefwahl abgestimmt werden (wegen der räumlichen Entfernung der Betroffenen)? Kann man das Verfahren bei 5 Personen stark vereinfachen oder ist streng nach der Wahlordnung zu verfahren? Bleibt der Gewählte bei einem Abnehmen der Zahl der Behinderten weiterhin im Amt?
Community-Antworten (3)
17.11.2005 um 09:45 Uhr
Es gibt eine Wahlordnung zur SchwBV-Wahl, die vom Urnengang und für verhinderte von Briefwahl ausgeht. Ich denke, da solltest Du einfach praktisch entscheiden.(siehe hierzu auch § 94 Abs. 6 SGB IX) Nach Abs. 7 des gleichen § bleibt die SchwBV im Amt, wenn die Zahl der Betroffenen absinkt, da dieser Fall nicht im Gesetz als Ende der Amtszeit definiert ist.
17.11.2005 um 10:26 Uhr
Danke, Viktor. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Baustellen als räumlich weit auseinander liegenden Teile eines Betriebs gelten (2 Kollegen sind dort beschäftigt) die anderen im Hause. Ich will einfach den Aufwand minimieren und das vereinfachte Wahlverfahren durchziehen, d.h. auf Baustellen mit Briefwahl, der Rest im Haus. Noch eine Frage: Sollten sich keine Wahlbewerber finden lassen, kann doch der Betriebsrat stellvertretend das Amt übernehmen. Wie läuft dann die Wahl ab?
17.11.2005 um 10:42 Uhr
Ich denke mal, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn alle mit dem Verfahren einverstanden sind, ist das doch o.k. Und wieso kein Bewerber? Du bist doch da. Wobei sich auch ein nicht behinderter zur Wahl stellen kann.
Wenn mangels Kandidaten keine Wahl stattfindet und der BR als Gremium diese Aufgaben mit übernimmt, wird gar nicht gewählt. Kandidiert ein BR-Mitglied für das Amt, wird ganz normal gewählt.
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