Hallo, auch nach Recherche im Forum und Studium des Fitting-Kommentars zur Wahlordnung ist mir nicht klar, in welchem Maß der Wahlvorstand beeinflussen darf, dass nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird.
- Darf er eine Liste in seinem Büro auslegen und im Wahlausschreiben auf die Möglichkeit hinweisen, sich in eine solche Sammelliste einzutragen?
- Darf er Kollegen, die während der Dienstzeiten mündlich ihr Interesse an einer Kandidatur melden, auf diese oder eine andere freiwillige Sammelliste hinweisen?
- Darf er Absender oder Überbringer eines schriftlichen Wahlvorschlags auf die Möglichkeit hinweisen, den Wahlvorschlag zugunsten einer Aufnahme in die Sammelliste zurückzuziehen?