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Einrichtung Videokamera; generelle Ablehnung möglich?

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Master-R
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, Arbeitgeber plant zur Überwachung einer innerbetrieblichen Tür in Verbindung mit einem Öffnungsmechanismus eine Kamera. Speicherung der Daten ist nicht vorgesehen. Grundsätzliche Frage: Kann der BR die Einrichtung der Kamera generell ablehnen oder ist er nur befugt, mitzureden-also ggv. eine BV abzuschliessen?

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Community-Antworten (2)

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viktor

14.11.2005 um 10:23 Uhr

Das Thema ja oder nein unterliegt der Mitbestimmung. Und das heißt nun einmal, dass sich beide Seite auf ja oder nein oder unter bestimmten Regeln doch, einigen müssen. Tun sie dies nicht, kann die Einigungsstelle bemüht werden. Natürlich kann eine Betriebsvereinbarung vom Betriebsrat als Bedingung für die Instalation der Camera gefordert werden.

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Michael

15.11.2005 um 09:41 Uhr

Hier kommt doch der §87(1)6 zum Zuge. Diese technische Einrichtung ist geeignet zur Verhaltens- und Leistungskontrolle. Auch wenn der AG dies heute noch nicht anwenden will.

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