Hallo Forum,
Arbeitgeber plant zur Überwachung einer innerbetrieblichen Tür in Verbindung mit einem Öffnungsmechanismus eine Kamera. Speicherung der Daten ist nicht vorgesehen. Grundsätzliche Frage: Kann der BR die Einrichtung der Kamera generell ablehnen oder ist er nur befugt, mitzureden-also ggv. eine BV abzuschliessen?