Datenschutz bei Bildveröffentlichtung - was sollte der BR bedenken?
In unserer Firma plant man, im Telefonverzeichnis zu jedem Namen das entsprechende Passbild hinzuzufügen.
Was sollte der Betriebsrat dabei bedenken? Gibt es datenschutzrechtliche Gründe, die dagegen sprechen?
Community-Antworten (1)
09.11.2005 um 14:34 Uhr
Ja gibt es! Jede Veröffentlichung des Bildes muss die Person selbst zustimmen, lehnt jemand ab gilt das Recht am eigenen Bild.
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