In unserer Firma plant man, im Telefonverzeichnis zu jedem Namen das entsprechende Passbild hinzuzufügen. Was sollte der Betriebsrat dabei bedenken? Gibt es datenschutzrechtliche Gründe, die dagegen sprechen?
Erstellt am 09.11.2005 um 13:34 Uhr von Frank B. Ja gibt es! Jede Veröffentlichung des Bildes muss die Person selbst zustimmen, lehnt jemand ab gilt das Recht am eigenen Bild.