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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifnachwirkung - für welche AN besteht die in nicht (mehr) tarifgebundenen Betrieben?

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Frage zur "Tarifnachwirkung". Unser Unternehmen war bis 1994 tarifgebunden (IGM Sachsen). Für welche Mitarbeiter wirkt der MTV hinsichtlich Feiertegszuschlägen nach, oder ist eine Nachwirkung nach über 10 Jahren nicht mehr vorhanden? Vielen Dank im voraus. Steffen

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Community-Antworten (2)

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viktor

08.11.2005 um 14:07 Uhr

Die Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, weil das Thema sehr vielschichtig ist. Von Grundsatz her wirkt der Tarif nach, wenn es auch viele Ausnahmen gibt. Auch ist wichtig, was in den Arbeitsverträgen steht. Ich denke, Ihr solltet hier die tarifabschließende Partei (die Gewerkschaft) befragen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

W
Werner

09.11.2005 um 07:33 Uhr

Hallo Steffen, in der Regel wirkt ein TV nach bis ein Neuer abgeschloßen wird. Ob das bei Euch der Fall ist kann man wirklich nur über die GW erfahren.

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