Tarifnachwirkung - für welche AN besteht die in nicht (mehr) tarifgebundenen Betrieben?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Frage zur "Tarifnachwirkung". Unser Unternehmen war bis 1994 tarifgebunden (IGM Sachsen). Für welche Mitarbeiter wirkt der MTV hinsichtlich Feiertegszuschlägen nach, oder ist eine Nachwirkung nach über 10 Jahren nicht mehr vorhanden? Vielen Dank im voraus. Steffen
Community-Antworten (2)
08.11.2005 um 14:07 Uhr
Die Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, weil das Thema sehr vielschichtig ist. Von Grundsatz her wirkt der Tarif nach, wenn es auch viele Ausnahmen gibt. Auch ist wichtig, was in den Arbeitsverträgen steht. Ich denke, Ihr solltet hier die tarifabschließende Partei (die Gewerkschaft) befragen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
09.11.2005 um 07:33 Uhr
Hallo Steffen, in der Regel wirkt ein TV nach bis ein Neuer abgeschloßen wird. Ob das bei Euch der Fall ist kann man wirklich nur über die GW erfahren.
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