Erstellt am 04.11.2005 um 10:28 Uhr von viktor
Du wendest Dich an die Geschäftsleitung und erklärst ihr, dass der BR das Verhalten des Personalchefs als Behinderung des Betriebsrats ansieht und forderst die Geschäftsleitung auf dafür zu sorgen, dass derartige, die vertrauensvolle Zusammenarbeit störende Behinderung unterbleibt. Du läßt durchblicken, das der BR ggf Rechtsmittel gegen die Behinderung des BR einlegen wird.
Erstellt am 04.11.2005 um 11:17 Uhr von egni
Vorsicht mit dem Wort "Mobbing". Wenn es eine einmalige Angelegenheit war, ist es noch lange kein Mobbing. Ausserdem kommt es in diesem Fall darauf an, welche Beweise man hat. Ich würde auf jeden Fall zuerst den Personalchef ansprechen und dann die GL. Aber ich weiss ja nicht, was denn genau vorgefallen ist.
Erstellt am 29.11.2005 um 20:11 Uhr von BR Klaus
Also, der Betriebsrat unterliegt einem besonderen Schutz!!
Sollte also jemand gegen BR Mitglieder agieren so macht er sich strafbar.
Im ersten Schritt muss die Angelegenheit im Gremium angesprochen ( protokoliert )werden.
Im zweiten Schritt must du Tagesberichte schreiben.
Wenn die Sache dann reif ist, geht man pro aktiv mit ihr um, in dem man Sie zur Anzeige bringt.
Meines Wissens stehen hohe Geldstrafen oder auch Knast auf die Behinderung von Betriebsräten .
Aber wichtig ist immer Sie nicht davonkommen zu lassen. Getreu dem Motto wer Wind säht, wird Sturm ernten.