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Änderung des Arbeitsplatzes mit Gehaltseinbußen ohne Zustimmung des Betriebsrates - was tun?

C
Carlos
Jan 2018 bearbeitet

Ein AN erhält vom Vorstand die Anweisung zukünftig nicht mehr als Leiter eines Regiebetriebes tätig zu sein, sondern selbst mitzuarbeiten und zukünftig soll er auch 700,00 € brutto (1,5 Tarifgruppen) weniger zu verdienen. Der Betriebsrat wurde hierzu nicht informiert und nicht angehört. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat hier dem Kollegen zu helfen ?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

29.10.2005 um 21:09 Uhr

"Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung (auch Änderungskündigung) ist unwirksam" (§ 102 BetrVG). Soviel vorweg. Es sollte nur nicht so sein, dass der Kollege einen neuen AV unterschrieben hat...

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