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Anstehende Kündigung einer langjährigen MA wegen Betriebsteil-Schliessung - muss die Kollegin nicht zuerst versetzt werden bevor gekündigt wird?

I
Isor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich benötige noch einmal eure Hilfe. Wie sieht es aus, wenn einer Kollegin (48 J., alleinstehend, seit 22 Jahren im Unternehmen tätig), gekündigt werden soll, da der Betriebsteil, für den sie bisher tätig ist, geschlossen wird. Kann/muss man diese MA an einer anderen Stelle einsetzen, an der z.B. eine MA sitzt, die/der nicht annähernd solange im Unternehmen ist? Für diese Stelle besäße sie die dafür erforderliche Qualifikation.

Bedanke mich für schon jetzt für eure Hilfe. Isor

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Community-Antworten (3)

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BMW

27.10.2005 um 13:59 Uhr

Hallo Isor Wenn der Vorgang dem BR vorliegt habt ihr die möglichkeit das ihr einen Wiederspruch/Bedenken äußert in dem ihr darauf hinweißt das die Kollegin an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann (genaue Beschreibung der Stelle)nur der BR muß reagieren!Auch wenn es trozdem zur Kündigung kommen sollte dann hat die Kollegin sehr gute Karten bei einer Klage da das Gericht dann sieht der BR hat eine Lösung dann muß der AG darauf hin reagieren!Also das heißt für den BR Anhörung der Kollegin Wiederspruch Bedenken äußern .(volles Programm)Gruß BMW

I
Isor

27.10.2005 um 14:33 Uhr

Zuerst einmal recht herzlichen Dank an BMW für die prompte Antwort und an den Admin, der mir bei der Formulierung des Topic so nett geholfen hat :-D

Kann der Ag argumentieren, dass die MA in den vergangenen Jahren sehr häufig wegen Krankheit ausgefallen ist? Auch jetzt ist sie bis vorauss. Jahresende wegen eines komplizierten Bruchs arbeitsunfähig.

B
BMW

27.10.2005 um 14:54 Uhr

Können kann der Ag alles aber würde das vor Gericht auch standhalten.Dann müsse er den BR vorzeitig ins Boot nehmen dann wäre zu prüfen wie steht es mit denn der anderen MA. Fußnote: BR müsste in dem Zusammenhang Argumente zusammentragen wie kann man Krankenstände verringern was wo kann man ändern! Gruß BMW

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