Erstellt am 27.10.2005 um 08:59 Uhr von KaTe
Guten Morgen,
bei meinem Mann war es so, dass das Arbeitsamt weitergezahlt hat. Dies wird aber auch nur für ein Jahr gezahlt.
Warum kann man den Kollegen denn nicht für diese 3-6 Stunden im Betrieb beschäftigen?
Erstellt am 27.10.2005 um 09:16 Uhr von Bernhard
Mein Kollege ist Mieneur im Tunnelbau, hatte zwei Herzinfarkte und ist von der österreichischen LVA voll als berufsunfähig anerkannt worden, von der deutschen LVA aber nur teilweise. Deshalb die Klage. Was ist aber in der Zwischenzeit? Von was soll er leben?
Erstellt am 27.10.2005 um 09:23 Uhr von KaTe
Wie gesagt, zunächst zahlt das Arbeitsamt weiter, bei meinem Mann war es allerdings weniger als das Krankengeld. Ihr geht wohl auch den richtigen Weg mit der Klage. Macht euch doch jetzt schon bei der Agentur für Arbeit schlau.