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Wer zahlt nach Ende des Krankengeldes?

B
Bernhard
Jan 2018 bearbeitet

Das Krankengeld eines 50-jährigen langzeitkranken Kollegen läuft im Januar aus. Die Stellung ist (noch) ungekündigt. Der Rentenbescheid auf Berufsunfähigkeit war leider negativ (3-6 Stunden Arbeit möglich). Klage vor dem Sozialgericht wird eingereicht. Was kann man in der Zwischenzeit tun, damit der Kollege nicht in die Sozialhilfe fällt?

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Community-Antworten (3)

K
KaTe

27.10.2005 um 10:59 Uhr

Guten Morgen,

bei meinem Mann war es so, dass das Arbeitsamt weitergezahlt hat. Dies wird aber auch nur für ein Jahr gezahlt. Warum kann man den Kollegen denn nicht für diese 3-6 Stunden im Betrieb beschäftigen?

B
Bernhard

27.10.2005 um 11:16 Uhr

Mein Kollege ist Mieneur im Tunnelbau, hatte zwei Herzinfarkte und ist von der österreichischen LVA voll als berufsunfähig anerkannt worden, von der deutschen LVA aber nur teilweise. Deshalb die Klage. Was ist aber in der Zwischenzeit? Von was soll er leben?

K
KaTe

27.10.2005 um 11:23 Uhr

Wie gesagt, zunächst zahlt das Arbeitsamt weiter, bei meinem Mann war es allerdings weniger als das Krankengeld. Ihr geht wohl auch den richtigen Weg mit der Klage. Macht euch doch jetzt schon bei der Agentur für Arbeit schlau.

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