Erstellt am 26.10.2005 um 10:18 Uhr von Frank B.
Die nächste Betriebsratswahl ist vom 01.03.- 31.05.2006 durchzuführen. Dies steht im §13 BetrVG. Hier wäre Lektüre wie der "FITTING" hilfreich, da in der Kommentierung diese Fälle beschrieben sind.
Erstellt am 26.10.2005 um 10:28 Uhr von schneider
In §13 BetrVG steht nur "Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt" allerdings ohne Jahresangabe.
Wo steht die Verordnung, dass die Wahlen 2006 stattzufinden haben. Unser Kündigungsschutzverein denkt an 2007.
Vielen Dank im voraus
Erstellt am 26.10.2005 um 11:06 Uhr von viktor
Das Gesetz wurde 2001 in Kraft gesetzt. Die ersten regelmäßigen Wahlen waren also 2002, vier Jahre später ist 2006. Ihr müsst 2006 wählen.
Erstellt am 26.10.2005 um 11:44 Uhr von schneider
Ich befürchte fast, dass ich nerve. Kann man nirgends nachlesen, dass die ersten regelmässigen Wahlen 2002 stattfinden? Ich habe den ganzen Abschnitt zur Wahl und termin durchgelesen, aber da steht nirgends ein Hinweis auf die Jahreszahl.
Der BR kann sich doch zurücklehnen und sagen: 2003 + 4 macht 2007.
viele grüße
Erstellt am 26.10.2005 um 12:22 Uhr von Werner
Glaub bitte den Ausführungen der Autoren die Dir bereits geantwortet haben, denn die Aussagen sind absolut richtig.
Erstellt am 26.10.2005 um 12:27 Uhr von viktor
Man kann es auch nachlesen. In den Kommentaren zum BetrVG zum § 13. z.B. Däubler § 13 Randziffer 1 oder Fitting § 13 Randziffer 4
Erstellt am 26.10.2005 um 12:59 Uhr von schneider
Vielen Dank für die Antworten.
@Werner: ICH glaube den Autoren schon, aber unserem Kündigungsschutzverein muß man mit handfesten Dingen kommen.
Nochmals vielen Dank.
Erstellt am 26.10.2005 um 18:51 Uhr von ferdi
Das Gesetz gib es nicht erst seit 2001, das besteht schon solange wie es BR-Wahlen gibt.
Letzte 2001, nächste 2006 bis 2010 sind die nächsten.
Zuerfragen bei den Gewerkschaften.
@ Schneider,
Ihr müßt neu wählen. Die Wahlen sind periodisch. Alle die zwischen 31. Mai 2002 und 31. März 2005 gewählt wurden müssen neu wählen.
Ausnahmeregelung besteht nur wenn der BR im April 2005 gewählt wurde, die brauchen erst 2010 wieder wählen.
ferdi
Erstellt am 27.10.2005 um 11:52 Uhr von schneider
Hallo, nochmals vielen Dank für die Antworten.
Ich war gestern in der Bibliothek und habe im Fitting (oben empfohlen) geblättert. Da habe ich alles genau erläutert gefunden.
Kurz zusammengefasst:
Seit 1972 gibt es regelmässige Wahlen, ursprünglich alle 3 Jahre, 1989 Änderungsgesetz mit Amtszeitverlängerung auf vier Jahre, ab dann 1990, 94, 98, 2002, 06 (Fitting §13, Abs1, Rz4). Ausnahme nur, wenn BR kürzer als ein Jahr im Amt wäre.
Und abschliessend noch eine Klarstellung: Ich bin nicht BR.