Mehrarbeitszeit - wieviel ist zumutbar?
Wie würdet ihr die Sache angehen? In einer internen Abt. wurde einer langjährigen Mitarbeiterin a.o. betriebsbedingt gekündigt. Wg. GPO-Maßnahmen, wurde diese Stelle vakant. Wir haben unsere Bedenken gegenüber dem Vorstand formuliert. Außerdem haben wir die erfasste Mehrarbeitszeitzettel dieser Abteilung uns geben lassen. Der AG hat uns dies auch sofort zugeleitet, angefallen sind im Sept. 184 Std. bei 11 Personen. Der AG hat uns aber gleichzeitig signalisiert, dass die Mehrarbeitszeit "freiwillig" geleistet wurde. Die Kollegen stöhnen, dass die Menge der Arbeit nicht im Verhältnis steht zur Arbeitzszeit. Am Donnerstag habe ich Vorstandssitzung / Roundtable. So what ??? Wenn ich meine Kollegen auffordere, sich eben nur an die tariflich fixierte und auch bezahlte Zeit zu halten, ernte ich viel Mitgefühl. Was würdet ihr tun?
Community-Antworten (6)
25.10.2005 um 17:33 Uhr
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung entgegengenommen hat, muss er auch dafür aufkommen. Das Arbeitsvolumen diktiert heute die sogenannte "Freiwilligkeit".
Das Problem: Der BR kann den Arbeitgeber zwingen dafür zu sorgen, das die betriebl. Arbeitszeit eingehalten wird. Aber die Kollegen fallen einem dann all zu gerne in den Rücken. So ist dasheute nun einmal .
Ich würde (und tue es auch bei uns) das Thema trotzdem ansprechen und Abhilfe verlangen. Es geht ja nicht nur um die Arbeitszeit sondern auch um das Thema Stress, Überlastung, Gesundheitsgefahr , Arbeitsausfall, Fehler, u.s.w.
Das Thema braucht Zeit und kleine Schritte.
25.10.2005 um 20:17 Uhr
Warum habt Ihr der Kündigung nicht wiedersprochen und der Kollegin zu einer Kündigungsschutzklage geraten? Bei den Überstunden ist die Betriebsbedingtheit fraglich. ferdi
26.10.2005 um 11:17 Uhr
Es handelt sich hierbei um eine ordnungsgemäße, fristgerechte, aber außerordentlich und betriebsbedingte Kündigung. 1. Die Kollegin hätte nach den tariflichen Statuten überhaupt nicht mehr gekündigt werden können, da sie über 50 Jahre und über 10 Jahre dem Betrieb angehört. Die GL hatte der Kollegin mehrfach einen anderen Arbeitsplatz angeboten, der ihr aber nicht so angenehm war!
Bei einer außerordentlichen Kündigung kann man nicht widersprechen, sondern nur seine "Bedenken" anmelden. Natürlich ist im Schreiben an die GL, neben den "Bedenken" auch das Wort "widersprechen" genannt, sowie der Hinweis, dass wir der Kollegin zur einer Kündigungsschutzklage geraten haben.
Mit dem Anfall der Überstunden sehen wir das so wie Du! Allerdings, wir haben die sog. vertrauensvolle Arbeitszeit mit einer 10 Stundenregelung. Wir sind damit nicht mehr zufrieden, und haben uns jetzt anwaltlichen Rat geholt.
26.10.2005 um 11:34 Uhr
Na da kann man nur hoffen, dass die Kollegin tatsächlich den Rechtsweg beschreitet und einen guten Fachanwalt hat. So wie Du den Fall schilderst, hat sie ja schon fast gewonnen. Wenn der AG einen anderen Arbeitsplatz angeboten hat, hätte er den Weg der Änderungskündigung wählen müssen.
26.10.2005 um 12:21 Uhr
Gespräch von heute: Leider sieht das für unsere Kollegin nicht so gut aus! Weil der AP definitiv wegfällt und weil sie mehrfach die angebotene Arbeit abgelehnt hat. Ich kann immer nur raten, egal was angeboten wird, erst einmal annehmen, dann kann man weitersehen.
Nun aber zu meinem genannten Problem: Wie würdet ihr die GL in die Zange nehmen? Einerseits fallen irgendwelche MA der Schere zum Opfer, andererseits bemüht sich der Rest, die anfallenden Arbeiten aufzufangen. Hat einer eine Strategie?
26.10.2005 um 21:48 Uhr
@ Viktoria, ich gehe mal davon aus das die Kollegin geklagt hat. Da ergeben sich folgende Fakten, warum hat sich die GL diese Kollegin ausgeguckt? Alter 50 Jahre, Betriebszugehörigkeit 10 Jahre ist sie nach der Sozialauswahl wirklich die Betroffene? Sie muß keinen anderen Arbeitsplatz annehmen, sie kann auf das was im Arbeitsvertrag steht bestehen. Warum hat der Arbeitgeber nicht (wie Viktor sagt) den Weg der Änderungskündigung gewählt. Weil er bei einer Klage dann farbebekennen muß. Die 148 Überstunden sind doch trotz der 10 Stundenregelung entstanden. Der will das Ihr in der Regel 10 Stunden arbeitet.
Wie sieht es bei Euch mit Gewerkschaft aus? Ich kann nur wünschen das Ihr an einen AN freudlichen Rechtsberater geraten seit. Erhaltung des Arbeitsplatzes und eine für alle akzeptable Betriebsvereinbarung zu den 10 Stunden vertrauensvolle Arbeitszeit. Was heiß das überhaupt? Den Ausdruck kenne ich nicht. Bevor Ihr Euch ein Bein ausreißt. Ist die Kollegin in der Gewerkschaft oder hat sie sonst Arbeitsrechtschutz? wenn ja, will sie klagen? Erfolgreich könnt Ihr nur sein wenn die Kollegin es will und es eine Gerichtsverhandlung gibt.
An sonsten kann ich Dir nur zu einer BV raten in der geregelt ist wann wer wie oft den 10 Std.-Dienst leisten muß, ab wieviel Überstunden Neueinstellungen erfolgen müssen. Was hat der Rechtsberater gesagt? mail mir mal wie die Sache ausgegangen ist.
ferdi
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