Kündigungschutz eines Ersatzmitglieds - wie ist der genau?
Guten Morgen zusammen, unser Konzern will mal wieder kräftig durch die "Hallen" fegen. Geplant ist u.a. auch die Entlassung eines Mitarbeiters aus einer eigentlich jetzt schon unterbesetzten Abteilung. Dieser MA war Ersatzmitglied, das im Frühjahr einmal an einer ordentlichen Sitzung teilgenommen und im Juli sein Amt niedergelegt hat. Meine Frage: Genießt dieser MA noch ein Jahr Kündigungsschutz?
Bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe. Gruß .. Isor
Community-Antworten (3)
25.10.2005 um 11:35 Uhr
Ich gehe von einem halben Jahr Schutz nach dem letzten Einsatz als BR aus.
25.10.2005 um 12:30 Uhr
nanu - kein Protest? Es ist von einem nachwirkenden K-Schutz von einem Jahr auszugehen. Auch wenn einige Rechtsauffassungen hier abweichen und von einem halben Jahr ausgehen (siehe die unterschiedlichen Kommentare zum BetrVG). Es lohnt mit dem konkreten Fall einen Fachanwalt zu konsultieren.
25.10.2005 um 12:41 Uhr
Ganz klar ein Jahr! Siehe "FITTING" 22. Auflage §103 RN 9 BetrVG! Hier steht ganz klar mit entsprechenden BAG Urteilen, daß der Kündigungsschutz nachwirkt wenn ein Ersatzmitglied ordentlich zu einer BR- Sitzung eingeladen wurde! Sogar schon der Zugang der Einladung bewirkt den Kündigungsschutz, in der Regel 3 Tage vor der Sitzung.
Eine Kündigung des Ersatzmitgliedes innerhalb der Jahresfrist kann ausschliesslich nach §103 BetrVG erfolgen! Also Rechtsanwalt unbedingt einschalten!
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