Erstellt am 25.10.2005 um 09:35 Uhr von viktor
Ich gehe von einem halben Jahr Schutz nach dem letzten Einsatz als BR aus.
Erstellt am 25.10.2005 um 10:30 Uhr von viktor
nanu - kein Protest? Es ist von einem nachwirkenden K-Schutz von einem Jahr auszugehen. Auch wenn einige Rechtsauffassungen hier abweichen und von einem halben Jahr ausgehen (siehe die unterschiedlichen Kommentare zum BetrVG). Es lohnt mit dem konkreten Fall einen Fachanwalt zu konsultieren.
Erstellt am 25.10.2005 um 10:41 Uhr von Frank B.
Ganz klar ein Jahr!
Siehe "FITTING" 22. Auflage §103 RN 9 BetrVG!
Hier steht ganz klar mit entsprechenden BAG Urteilen, daß der Kündigungsschutz nachwirkt wenn ein Ersatzmitglied ordentlich zu einer BR- Sitzung eingeladen wurde! Sogar schon der Zugang der Einladung bewirkt den Kündigungsschutz, in der Regel 3 Tage vor der Sitzung.
Eine Kündigung des Ersatzmitgliedes innerhalb der Jahresfrist kann ausschliesslich nach §103 BetrVG erfolgen! Also Rechtsanwalt unbedingt einschalten!