Erstellt am 24.10.2005 um 14:04 Uhr von viktor
Anforderungen an Pausenräume sind in der Arbeitsstättenverordnung niedergeschrieben. Vielleicht besorgt Ihr Euch die Broschüre:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wissenschaft-gesundheit/verbraucherschutz/arbeitsschutz/publikationen/m63-pdf,property=source.pdf
Die laßt Ihr erst einmal Eurem Arbeitgeber zukommen und deutet an, sich wegen des schlechten Zustands des Raums notfalls mit der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen , wenn es nicht zur Verbesserung kommt.
Erstellt am 25.10.2005 um 13:53 Uhr von Victoria
Liebe Leute, da habt ihr doch ein tolles Thema für eine Betriebsversammlung. Ich würde als erstes mal den Raum im Urzustand fotografieren.
Setzt euch mit der BG und dem Gewerbeaufsichtsamt zusammen.
Nur mal eine Anfrage starten, denn es gibt nun einmal Richtlinien! Mit diesem Wissen und den Fakten zum AG gehen. Ihr lasst die Finger von irgendwelchen Renovierungen, nicht dass dies dann noch als Sachbeschädigung vom AG geahndet wird.