Erstellt am 23.10.2005 um 17:50 Uhr von Sonja
Ja ! Auch Wahlvorstandmitglieder sind Mitarbeiter und stehen auf der Wählerliste. Sie können, wie alle anderen, wählen und in den Betriebsrat gewählt werden.
Erstellt am 24.10.2005 um 12:09 Uhr von Anja
hi,
Ja! Ich bin der gleichen Meinung wie Sonja.
Anja