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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz für Wahlvorstand - was wenn der Arbeitgeber doch kündigt?

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Raymann2020
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einem Callcenter, dort wollen wir einen BR gründen. Einladung zur Betriebsversammlung wird über Ver.di laufen. Nun zu meinem Anliegen. Kündigungsschutz für Wahlvorstand und Kandidaten zum Wahlvorstand hört sich ja gut an. Aber was, wenn Arbeitgeber doch kündigt? Wie schnell geht es zum Arbeitsgericht? Wovon lebe ich und meine Familie in der Zeit bis es zum Prozess kommt und ich eventuell wieder eingestellt werde.

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Community-Antworten (3)

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Rolber

20.10.2005 um 18:04 Uhr

Nun ja. Wenn der AG kündigen sollte, müßte man binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Desweiteren hätte der AG ja auch Fristen einzuhalten.

Allerdings ist richtig, die Frage ist, wie schnell käme ein Gericht zur rechtlichen Auffassung, das die Kündigung rechtsunwirksam sei ?

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Frank B.

21.10.2005 um 08:36 Uhr

Es mag zwar etwas vermessen von mir klingen, aber erstens läuft die Zeit ja für dich, denn desto länger es bis zum Prozeß dauert, desto teurer wird´s für den AG.

Zweitens, wie schon oben gesagt, du musst innerhalb von drei Wochen deine Klage einreichen, also desto eher du die Klage einreichst, desto eher wird sie auch verhandelt.

Nur muß man dazu sagen, bevor es zur Verhandlung kommt, gibt es einen Gütetermin und dort wird man ja sehen wie die Chancen stehen.

Ich habe es schon sehr oft hier im Forum gelesen, dass die AG immer wieder versuchen die AN- Rechte zu unterbinden.

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viktor

21.10.2005 um 10:54 Uhr

Wer als Wahlvorstandsmitglied oder Kandidat gekündigt wird, geht am gleichen oder spätestens nächsten Tag zu seinem Anwalt oder der Gewerkschaft und ich denke, man wird einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um die Wahl ordnungsgemäß über die Bühne bekommen zu können.

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