Erstellt am 20.10.2005 um 10:49 Uhr von packer
nein, der br ist nicht in der mitbestimmung. der ag hat laut § 90 BetrVG euch zu unterrichten und mit euch zu beraten...
das BAG meint dazu:
Diese Regelung hindert jedoch nicht, dass Arbeitgeber und Betriebsrat
freiwillig vereinbaren können, dass Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren
und Arbeitsabläufe weiteren Anforderungen entsprechen sollen,
die eine menschengerechte oder noch menschengerechtere Gestaltung
der Arbeit ermöglichen, § 88 BetrVG. Ein Recht, entsprechende
Regelungen zu erzwingen, räumt das Gesetz dem Betriebsrat in § 90
BetrVG nicht ein.
Der Betriebsrat wird durch diese Vorschrift des BetrVG nicht in die
Lage versetzt, dem Arbeitgeber die Beachtung von noch nicht zu
Rechtsnormen erhobenen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit allgemein
zur Pflicht zu machen.
BAG 6.12.1983 – 1 ABR 43/81