"... Lieber am Sonntag arbeiten wollen." (identisch mit Beitrag 5445)
Liebe Forum, das Arbeitszeitgesetz besagt, dass 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Klar. Das ArbZG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Auch klar. Nun gibt es in unserer Firma zwei Kolleginnen für die die Einhaltung dieses Gesetzes aus ihrer Sicht Nachteile bedeutet. Kollegin A. hat einen festen Dienstplan (soziale Komponente-alleinerziehend), der besagt, dass sie regelmäßig Sonntag bis Mittwoch arbeitet. Kollegin B. tauscht ihre Samstagsschichten und Montagsschichten aufgrund finanzieller Erwägungen prinzipiell mit den Sonntagsschichten anderer Kollegen.
Frage: Muss der BR darauf bestehen, dass beide Kolleginnen § 11 gegen ihren ausdrücklichen Wunsch einhalten. (Aufgabe des BR, zu beachten, dass Gesetze eingehalten werden) oder kann der BR tolerieren, dass die Kolleginnen -wie seit Jahren schon- fast alle Sonntage arbeiten (Mitarbeiterinteressenvertretung)?
Viele Dank für Eure Hinweise und viele Grüße, CC
Community-Antworten (4)
19.10.2005 um 14:13 Uhr
Komischerweise ist unter "Beiträgen mit aktuellen Antworten" eine Antwort aufgeführt, unter "alle Beiträge anzeigen" steht nix (oder ist das bloß bei mir so?) Gruß, Merlin
19.10.2005 um 14:16 Uhr
Inzwischen bin ich selber draufgekommen, der Beitrag wurde 2x verfasst :-)
19.10.2005 um 15:44 Uhr
Man sollte schon mit den Kolleginnen sprechen und sie darauf hinweisen, wie die Gesetzeslage ist. Ansonsten: Nicht der BR sondern der Arbeitgeber muss die Gesetze anwenden und so lange der nicht auf die Idee kommt, die persönlichen Wünsche der Betroffenen sei Maßstab für alle anderen, würde ich es bei mahnenden Worten belassen.
19.10.2005 um 16:23 Uhr
Wenn Eure Kolleginnen wollen, daß Ihr Sonntag auf ein Mittwoch, oder wie auch immer, fällt, soll es doch so sein. Wie viktor schon schrieb, solange der AG nicht den Wunsch zweier Damen als Muß für alle verlangt, gibt es wahrscheinlich Wichtigeres durchzusetzen. bernd
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