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Listervertreter - muss der identisch mit der ersten Nennung auf der Liste sein?

B
biggi
Nov 2016 bearbeitet

der wahlvorstand ist sich nicht einig. Es wurde eine liste eingereicht, wo die listenvertreterin nicht identisch mit der ersten nennung auf der liste gewesen ist. nun heißt es die listenverterterin muss auf der liste an erster stelle stehen. stimmt das?

2.86708

Community-Antworten (8)

RI
Ramses II

26.04.2006 um 23:57 Uhr

Nö! .......

S
sh_9260

27.04.2006 um 00:00 Uhr

wenn der listenvertreter nicht ausdrüchlich benannt ist "Listenvertreter ist Herr Sowieso" dann ist automatisch derjenige der als erstes auf der liste steht der listenvertreter. A B E R A C H T U N G der erste von der unterstützerliste, nicht der erste von der kandidatenliste !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Q
quasselstrippe

27.04.2006 um 00:28 Uhr

@sh_9260 Da musst du dich verschrieben haben. Listenvertreter kann doch auf keinen Fall der erste auf der Liste der Stützunterschriften sein.

Jedenfalls muss der Listenvertreter nicht der erste auf der Liste sein. Die Liste bestimmt ihren Listenvertreter selbst. Wir haben z.B. unserern 11. gewählt.

S
sh_9260

27.04.2006 um 00:45 Uhr

neenee WO § 6 Vorschlagslisten

(4) Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen

!!! Die Unterzeichner der Vorschlagsliste sind die Unterstützer, nicht die Kandidaten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! natürlich kann und sollte vielleicht auch der Kandidat als erster die Stützunterschrift leisten und somit auch Listenvertreter sein .

Q
quasselstrippe

27.04.2006 um 01:14 Uhr

Nein, so ist das meiner Meinung nicht gemeint, wir als Kandidaten mussten auch unseren Listenplatz und die Zustimmung zur Aufstellung unterzeichnen. Ich denke eher, dass es so gemeint ist. In dem Fall also der Erste Auf der Liste.

S
sh_9260

27.04.2006 um 01:33 Uhr

Und es ist doch so gemeint, denn

Die Unterzeichner der Vorschlagsliste schlagen die Kandidaten zur Wahl vor.

Natürlich ist es üblicherweise so der Listenvertreter meistens auch der erste Kandidat ist.

Aber wir haben es drauf ankommen lassen. Als Wahlvostand haben wir die Listenvertreter der eingereichten Listen zur Auslosung der Ordnungsnummern eingeladen. Bei einer Liste war kein Listenvertreter benannt. Also haben wir den ersten der Stützliste eingeladen, nach Rücksprache mit userem Rechtsbeistand. Das Gesicht des ersten Kandidaten, der sich als Listenvertreter fühlte, war göttlich als er einsehen musste das er einen Fehler gemacht hatte (einer der sonst alles weiß).

FB
Frank B.

27.04.2006 um 08:35 Uhr

Genauso wie sh_9260 es schreibt ist es auch. Nach dem Gesetz reichen ja die Kollegen, die den Wahlvorschlag stützen, den selbigen ein und nicht die Kandidaten. Sicherlich sieht es in der Praxis anders aus, aber so isses nun mal.

Q
quasselstrippe

27.04.2006 um 08:55 Uhr

@sh_9260 Tut mir leid, du hattest also doch recht. Ist ja eigentlich auch eine ganz witzige Variante. Kann mir gut vorstellen, dass es da schon einige entgleiste Gesichter gegeben hat.

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