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Betriebsübliche Arbeitszeit eines freigestellten BR Vorsitzenden - woran orientiert sich die?

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Mike
Jan 2018 bearbeitet

Laut Auskunft der GL richten sich die betriebsüblichen Arbeitszeiten eines freigestellten BR Vorsitzenden nach dem Betriebsteil, in dem sich das BR-Büro befindet. Folgender Hintergrund; Ich bin seit kurzem freigestellter BR Vorsitzender und Arbeitete im Betriebsteil Zentrallager. Arbeitsbeginn dort war 0700 Uhr bis ca.1530 Uhr. Das BR Büro befindet sich im Verkaufshaus, Öffnungszeit 0945 Uhr. Muss ich diese veränderten Arbeitszeiten akzeptieren, oder ist das eine Behinderung der BR Tätigkeit?

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Community-Antworten (2)

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viktor

18.10.2005 um 10:39 Uhr

Der BR hat doch nichts mit dem Verkauf und den damit verbundenen Öffnungszeiten zu tun. Genauso wichtig kann es doch sein, für die Kollegen ab 7.00 Uhr zumindest telefonisch ansprechbar zu sein. Ich denke, hier solltet Ihr eine praktische Lösung finden. Du solltest das Thema im Gremium behandeln und ggf einen Beschluss herbei führen, der Dich "verpflichtet" dann zu arbeiten, wenn es aus der Tätigkeit des BR erforderlich ist.

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Victoria

18.10.2005 um 13:57 Uhr

Der freigestellte Betriebsrat unterliegt nicht dem Direktionsrecht!! Daher ist es absolut irrelevant, wie die GL sich die Arbeitszeiten für den BR vorstellt. Der BR wird sich seine Arbeitszeit so legen, wie er am Besten seine Kollegen erreichen kann (Rundgang durch den Betrieb) bzw. seine Kollegen ihn erreichen können.

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