Erstellt am 16.10.2005 um 17:26 Uhr von Kölner
Ganz im Gegenteil muss der AG diese sogar offen aushängen und jedem zur Kenntnis bringen...
Erstellt am 16.10.2005 um 19:56 Uhr von fantomas1902
Hallo Manfred, der Kölner hat vollkommen Recht, Betriebsvereinbarungen betreffen schließlich die Belegschaft.Wie sollen diese denn von Vereinbarungen wissen, wenn die nicht bekannt gemacht werden.Unsere stehen sogar im Netz (Intranet).Gruß,Christian
Erstellt am 17.10.2005 um 08:43 Uhr von viktor
Wenn der AG nicht handelt (was er müsste) könnte der BR aktiv werden und für die Verbreitung der BV sorgen.
Wir tun dies per Info nach Abschluss jeder neuen BV und alle sind im Intranet auf unserer Seite einsehbar.
Erstellt am 17.10.2005 um 10:43 Uhr von Biggy
Hallo Manfred
Also wir sind auch gerade dabei eine Betriebsvereinbarung mit unsrerm AG abzuschließen. In unserer Vereinbarung steht , dass jeder Mitarbeiter mit der nächsten Gehaltsabrechnung diese BV ausgehändigt bekommen muss und, dass neu einzustellende Mitarbeiter diese spätestens am ersten Arbeitstag erhalten müssen. So ist gewährleistet dass jeder sie erhält, denn für die Mitarbeiter ist sie doch abgeschlossen worden.
Gruß Biggy
Erstellt am 19.10.2005 um 08:03 Uhr von Dieter F.
So steht es im BetrVG §77 (2) S.3
Liebe Grüße an alle.
Erstellt am 19.10.2005 um 13:52 Uhr von Tomcom
Hallo Manfred
Also wir als BR hängen jede BV und andere Aktuellen Themen an unser schwarzen Bretter.So sind die Kollegen/innen immer auf dem neusten stand .Wenn ihr ein solches nicht habt dann macht kopien und verteilt sie dann.