Erstellt am 08.06.2006 um 12:37 Uhr von Rollie
Ich halte eine GO für keine geheime Angelegenheit. Ob und in wie weit allerdings der Inhalt nach außen getragen wird, sollte das Gremium als Ganzes entscheiden.
Nehmen wir mal an, Vorsitzenden und Stellvertreter sind nicht anwesend, könnte es ja sein, das in der GO geregelt ist, wer vom Gremium die Geschäfte des BR solange führt (beispielsweise der Dienstälteste).
Wenn man das aber GEHEIM hält, wie soll dann der AG wissen, wer für ihn der Ansprechpartner für den Betriebsrat ist ?
Mir würde auch spontan gar nichts einfallen, was in einer GO stehen könnte, das man es geheim halten müßte.
Erstellt am 08.06.2006 um 12:44 Uhr von Frank B.
Ich bin schon der Meinung, das die GO eine betriebsratsinterne Angelegenheit ist und dies nicht jedem was angeht.
In dem von Rollie beschriebenen Fall ist der BR eigentlich verpflichtet, dem AG zu sagen wer der Ansprechpartner ist. Dazu steht im Übrigen im Basiskommentar 11. Auflage zum §36 Rn3 BetrVG, es kann notwendig sein, dem AG Auszüge aus der GO auszuhändigen.
Man sollte aber nicht damit hausieren gehen, z.B. in der GO steht ... aber der/die hält sich nicht dran.
Erstellt am 08.06.2006 um 14:38 Uhr von Kölner
Mal wieder ein Beispiel dafür, wie sinnentleert eine GO und deren Bedeutung nach aussen hin ist!
Ich bin gar der Meinung, dass es in den meisten Fällen ü b e r h a u p t keinen Sinn macht, eine GO zu haben.
@ole
Wie viele BRM seid Ihr denn?
Erstellt am 08.06.2006 um 14:47 Uhr von ole
17. Ich finde als Interessenvertretung der AN sollte gerade die Belegschaft die Möglichkeit haben, zu erfahren wie die Arbeit im BR aufgebaut ist.
Erstellt am 08.06.2006 um 17:00 Uhr von Rollie
Das wäre aber mehr ein Thema für die Betriebsversammlung.