Muss die Gewerkschaft über die Wahl zum Wahlvorstand unterrichtet werden?
In unserem Betrieb sowie im Betriebsrat sind Gewerkschaftsangehörige. Muß die Gewerkschaft in jedem Falle von der Wahl zum Wahlvorstand unterrichtet werden oder nur wenn der Wunsch eines Gewerkschaftsmitgliedes hierüber zum Ausdruck kommt. Wir beiden Vorsitzenden sind nämlich keine Gewerkschaftsmitglieder, und die Gewerkschaft verweigert auch jeden Umgang mit uns.
Community-Antworten (1)
14.10.2005 um 10:55 Uhr
Muß sie nicht - ist aber praktisch. Da die Gewerkschaft durch das BertVG berechtigt ist, die Einleitung der Wahl zu verlangen, sollte man ihr mitteilen, das der Vorgang eingeleitet wurde und ein zusätzliches Handeln der Gewerkschaft daher nicht erforderlich ist.
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