In unserem Betrieb sowie im Betriebsrat sind Gewerkschaftsangehörige. Muß die Gewerkschaft in jedem Falle von der Wahl zum Wahlvorstand unterrichtet werden oder nur wenn der Wunsch eines Gewerkschaftsmitgliedes hierüber zum Ausdruck kommt. Wir beiden Vorsitzenden sind nämlich keine Gewerkschaftsmitglieder, und die Gewerkschaft verweigert auch jeden Umgang mit uns.