W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?

S
silo
Nov 2016 bearbeitet

hallo,

nochmal eine kurze frage. wenn das normale wahlverfahren durchgeführt wird und es gehen einzelvorschläge ein und es wird auch eine liste eingereicht, wie wird dann verfahren ? Personenwahl oder listenwahl oder eine kombinierte wahl ? des weiteren: wieviele stützunterschriften werden benötigt und wo ist dieses geregelt ?

Vielen dank im voraus

4.57003

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

07.10.2005 um 14:25 Uhr

Grundsätzlich gilt, sind mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht, ist die Listenwahl zwingend vorgeschrieben §6 WO BetrVG. Ihr solltet miteinander reden und euch einigen. Es ist nicht zweckmäßig jeden Kandidaten auf eine Liste zu setzen. Laut §14 BetrVG müssen mindestens ein zwanzigstel der Wahlberechtigten einen Wahlvorschlag unterstützen. Mindestens jedoch drei und über 1000 Beschäftigten reichen 50 aus.

S
Soisses

07.10.2005 um 22:34 Uhr

Frau oder Herr Silo,

hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor!

Wenn Persönlichkeitswahl stattfinden soll, dann müssen sich alle Kandidaten auf einer Liste vereinigen.

Gibt hingegen jeder Kandidat eine Einmannliste ab, dann gibt es Verhältniswahl (Listenwahl), jeder Wähler hat nur eine Stimme und schon bald gibt es Neuwahlen bei denen man dann hoffentlich aus seinen Fehlern gelernt hat.

S
Soisses

07.10.2005 um 22:37 Uhr

Frau oder Herr Silo,

entschuldigen Sie bitte, aber ich habe etwas voreilig geurteilt.

Bekanntermassen läuft ja derzeit noch eine Anfrage beim Herrn Däubler. Diese könnte ergeben dass dieser BR in kurzer Zeit gar nicht mehr existiert und daher nicht einmal mehr einen Wahlvorstand installieren kann. Dann gibt es natürlich weder eine Neuwahl, noch einen BR.

Aber glauben Sie mir: So schlimm wird es nicht kommen!

Ihre Antwort