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Pausen im Schichtdienst - müssen die nach TVöD in Pflegeheimen bezahlt werden?

H
Heidi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Gem §6 Abs 1 Satz 2TVÖD sind bei Wechselschichtdienst die Pausen zu bezahlen!

Der § 48 des besonderen Teil des TVÖD für Krankenhäuser hebt diesen Paragraph wieder auf, da es sich bei unserer Einrichtung um ein Pflegeheim handelt, ist das richtig?

Wer kann mit helfen

Vielen Dank im Voraus

Heidi

5.10801

Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.10.2005 um 12:20 Uhr

Vollkommen korrekt... Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.

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