Pausen im Schichtdienst - müssen die nach TVöD in Pflegeheimen bezahlt werden?
Hallo!
Gem §6 Abs 1 Satz 2TVÖD sind bei Wechselschichtdienst die Pausen zu bezahlen!
Der § 48 des besonderen Teil des TVÖD für Krankenhäuser hebt diesen Paragraph wieder auf, da es sich bei unserer Einrichtung um ein Pflegeheim handelt, ist das richtig?
Wer kann mit helfen
Vielen Dank im Voraus
Heidi
Community-Antworten (1)
07.10.2005 um 12:20 Uhr
Vollkommen korrekt... Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
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