Hallo!

Gem §6 Abs 1 Satz 2TVÖD sind bei Wechselschichtdienst die Pausen zu bezahlen!

Der § 48 des besonderen Teil des TVÖD für Krankenhäuser hebt diesen Paragraph wieder auf, da es sich bei unserer Einrichtung um ein Pflegeheim handelt, ist das richtig?

Wer kann mit helfen

Vielen Dank im Voraus

Heidi