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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Viele Fragen zur BR- Wahl - wer kann weiterhelfen?

P
Pulcher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

bei uns läuft die BR Wahl drunter und drüber. Ich fang mal von vorne an: Wir sind ein Filialunternehmen, aus dem die Zentrale ausgegliedert wurde, um die zentralen Dienstleistungen durchzuführen. Der alte BR ist nun nur noch zuständig für das Filialunternehmen. Er hat für die Zentrale einen Wahlvorstand wählen lassen (von dieser Wahl zum Wahlvorstand wußte in der Zentrale niemand, bis auf die fünf, die sich gewählt haben).

Das finde ich schon mal nicht richtig! Was kann ich tun?

Der neue BR wird aus drei Mitgliedern bestehen und zwei Ersatzmitgliedern. D.h. es kommt zum einfachen Wahlvorgang mit Personenwahl. (Hab ich das richtig verstanden?)

Jetzt wurde mir vom Wahlvorstand mitgeteilt, dass auf einer Wahlvorschlagsliste ein Bewerber steht, der sich drei Stützunterschriften holen muss. Ist das so richtig? Oder dürfen noch mehr Bewerber auf denselben Wahlvorschlag?

Desweiteren besteht der Wahlvorstand schon seit Anfang August 05 und das Wahlprogramm wurde jetzt am 5.10.05 erst eingeleitet. Kann dagegen auch was unternommen werden? Die Wahl findet nun endlich am 1.11.05 statt.

Außerdem gab es bisher noch keine Versammlungen, in denen den Angestellten der Zentrale Informationen zuteil wurden. (Motto: keiner weiß etwas, aber alle machen irgendetwas!)

Viele Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

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Community-Antworten (3)

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viktor

06.10.2005 um 14:21 Uhr

Hallo,

der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat ernannt. Ich denke, soweit ist das o.k. - auch gegen Deine Meinung.

Dem Wahlvorstand muß Gelegenheit gegeben werden, sich vorzubereiten; u. U. Schulungen etc. - daraus ergibt sich wohl die zeitliche Verzögerung.

Offenbar ist nun das Wahlausschreiben ergangen und Öffentlich gemacht worden.

Ein Wahlvorschlag kann einen oder mehrere Kandidaten enthalten. der dann aus diesen Kandidaten bestehende Vorschlag muß die von Dir genannten drei Stützunterschriften haben (und die Einverständniserklärung der Wahlbewerber). Am Besten besorgst Du Dir ein Formular (hier bei der W.A.F. erhältlich). Geht ein Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Kandidaten beim Wahlvorstand ein, findet automatisch eine Persönlichkeitswahl statt. Gehen zwei oder mehrere derartiger Vorschläge beim Wahlvorstand ein, findet automatisch eine Verhältniswahl (Listenwahl) statt.

P
Pulcher

06.10.2005 um 14:53 Uhr

Aber muss die Wahl vom Wahlvorstand nicht unverzüglich eingeleitet werden?

V
viktor

06.10.2005 um 15:09 Uhr

unverzüglich - ohne schuldhaften Verzögern. Es gibt aber auch immer wieder viele Fragen zu klären. Neben rechtlichen Fragen zur Wahlordnung müssen auch Wählerlisten u.s.w. betriebsintern angefordert werden und ggf korrigiert werden. Ich will nicht die lange Zeit zwischen August und jetzt entschuldigen. Es macht aber keinen Sinn, sich jetzt darüber ein Hornberger Schießen zu liefern. Wichtig ist, sich jetzt auf die Wahl zu konzentrieren.

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