W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angehende Kündigung - was kann der BR tun, wenn eine Sitzung innerhalb der Wochenfrist nicht möglich?

S
sille
Jan 2018 bearbeitet

Thema Kündigung... Was kann der Betriebsrat tun wenn er binnen einer Woche nicht genügend Mitglieder(wg. krankheit und urlaub auch der ersatzmizglieder) für eine Sitzung zusammen bekommt um eine Stellungnahme zu bearbeiten?

Silke

4.52005

Community-Antworten (5)

G
Gast

05.10.2005 um 16:53 Uhr

...dann sollte(n) der oder diejenigen die da sind die Stellungnahme bearbeiten! Und zwar schnellstens! Ich denke du willst auf die Beschlussfähigkeit raus, oder?

S
sille

05.10.2005 um 18:27 Uhr

Ja genau,es geht um die beschlussfähigkeit....

V
viktor

05.10.2005 um 18:28 Uhr

Ich würde auch auf jeden Fall eine Sitzung mit den noch anwesenden durchführen und ggf. einen Widerspruch zur Kündigung formulieren. Möge der Arbeitgeber den Beschluss vor dem Arbeitsgericht in Zweifel ziehen - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Ihr habt dann Euer Bestes für den Kollegen getan.

S
Soisses

05.10.2005 um 23:33 Uhr

Ein Betriebsrat der seine Arbeitsfähigkeit nicht mehr sicherstellen kann sollte umgehend Neuwahlen einleiten!

M
mona

06.10.2005 um 12:16 Uhr

Betriff es hier eine fristlose oder -gerechte Kündigung. Bei einer fristlosen hast Du nämlich nur 3 Tage Zeit, auch Samstag, Sonntag sind miteingeschlossen. Wir hatten kürzlich den Fall, deshalb weiß ich Bescheid. Normal muß ich Hälfte des beschlußfähigen BRs zur Verfügung stehen, aber ich würd's auch einfach mit weniger Leuten probieren. Besser so als gar nichts zu unternehmen.

Ihre Antwort