Erstellt am 05.10.2005 um 13:23 Uhr von Frank B.
Warum sollte er es nicht können, normaler weise werden ja Ersatzmitglieder berufen, aber die genaue Rechtssprechung kenne ich nicht. Müsste man mal in der WO zum BetrVG nachlesen!
Erstellt am 05.10.2005 um 13:53 Uhr von viktor
Gibt es Ersatzmitglieder (beim Rücktritt rückt das Ersatzmitglied nach). Wenn nein, muß der Betriebsrat unverzüglich ein neues Vorstandsmitglied ernennen, damit die Zahl wieder stimmt.