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Rechte des BR - wie kann/darf der BR die Kollegen bewegen, ihren Betriebsrat auch in Anspruch zu nehmen?

M
Münchnerin
Jan 2018 bearbeitet

Vorab,vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch so viele Fragen,am besten wäre mir geholfen,wenn ich weis wo ich nach Antworten suchen muß.Wie ist es mit meinen Rechten als ordentliches aber nicht freigestelltes BR Mitglied,habe ich die Möglichkeit Einrichtungen zu besuchen und muß ich dies begründen? Wenn ja welche Begründungen bringen eine Notwendigkeit mit sich? Wieviel wöchentliche Arbeitszeit darf ich als nicht freigestellter BR in Anspruch nehmen,wann kann der Arbeitgeber sagen so nicht. Hintergrund: Meine Kollegen und ich sind der Meinung der BR muß in die Einrichtungen gehen,um den MA Gelegenheit zu geben, im Gespräch ihre Probleme zu äussern. Der Zweck ist der, Vertrauen zu schaffen,den MA das Gefühl zu vermitteln der BR kümmert sich und tut was.Ich habe festgestellt,das im persönlichen Gespräch einiges ans Licht kommt,aber viele MA einfach nicht zu uns kommen. Bei unserer letzten Sitzung waren eine Handvoll Kollegen da,eigentlich ein Armutszeugnis für den BR. Was ist zu tun und was darf ich tun? Danke

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Community-Antworten (3)

N
nidis

30.09.2005 um 10:58 Uhr

Hallo Münchnerin! Das sind viele Fragen und viele Antworten die Forumstechnisch wohl den Rahmen sprengen würden. Wenn du willst, kannst Du mir eine email schreiben unter m.joannidis@bh-b.de Gruß Michael

K
Kölner

30.09.2005 um 11:07 Uhr

Alles das darfst und sollst Du gemäß § 37 tun und vornehmen. BR-Arbeit steht und fällt mit der Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit eines BR-Mitgliedes. Oder lyrischer ausgedrückt: "Kommt der Berg nicht zum Propheten, dann muss der Prophet halt zum Berg". Bei all diesen "Aktionen" sollte, neben der gewissenhaften Prüfung der Erforderlichkeit, immer auch eine Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen, dass jetzt BR-Tätigkeit erforderlich ist. Je früher dies geschieht, desto weniger kann der AG das ablehnen.

Naja...ohne Dir zu nahe zu treten: Du hattest hoffentlich in Deinem vorletzten Satz eine "Betriebsversammlung" gemeint....

A
Angie

30.09.2005 um 11:38 Uhr

Wenn Du nachlesen möchtest ist es immer ratsam das BetrVG, die eigentliche "Biebel" der Betriebsräte zu lesen, Kommentare dazu findest Du auch im Fitting! Im Übrigen steht dir als BR zu diese Nachschlagewerke zu bestellen! LG Angie

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