Erstellt am 01.10.2005 um 14:52 Uhr von Kölner
Wenn diese Tätigkeitsbeschreibungen zur "Lohnfindung" beitragen, ja.
Ich zitiere mal die W.A.F. (die allerdings zur besseren Verwirrung der BR's einen heftigen semantischen Fehler in diesem Satz eingebaut hat). Es heisst dort:
"Die Grundsätze der „Lohnfindung“ unterliegen der Mitbestimmung, z.B. Tätigkeitsbeschreibungen der Lohn, bzw. Gehaltsgruppe, Gehaltshöhe nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Auch die Festlegung einer Mindestdifferenz zwischen den Lohn, bzw. Gehaltsgruppen, z.B. in Prozent, unterliegt der Mitbestimmung, vgl. F.K.H.E. § 87 RdNr. 418, 20. Auflage"