Tätigkeitsbeschreibung - hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Tätigkeitsbeschreibungen ?
Community-Antworten (1)
01.10.2005 um 16:52 Uhr
Wenn diese Tätigkeitsbeschreibungen zur "Lohnfindung" beitragen, ja. Ich zitiere mal die W.A.F. (die allerdings zur besseren Verwirrung der BR's einen heftigen semantischen Fehler in diesem Satz eingebaut hat). Es heisst dort: "Die Grundsätze der „Lohnfindung“ unterliegen der Mitbestimmung, z.B. Tätigkeitsbeschreibungen der Lohn, bzw. Gehaltsgruppe, Gehaltshöhe nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Auch die Festlegung einer Mindestdifferenz zwischen den Lohn, bzw. Gehaltsgruppen, z.B. in Prozent, unterliegt der Mitbestimmung, vgl. F.K.H.E. § 87 RdNr. 418, 20. Auflage"
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