Erstellt am 27.09.2005 um 22:02 Uhr von lutz
Der Arbeitgeber hat den Nichtraucherschutz in den Vordergrund zu stellen, wenn auch nur ein Nichtraucher verlangt, dass nicht geraucht wird, dann ist diesem zu entsprechen.
Ich würde den BR fragen, ob es ihm lieber wäre an ihm vorbei eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf rauchfrei Arbeitsräume zu erklagen.
Erstellt am 27.09.2005 um 22:48 Uhr von GAB-Arbeitszeit
Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird mit der Präzisierung des Nichtraucherschutzes (§3a ArbStättV)den eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen, die grundsätzlich von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ausgehen. In der TRGS 905 ist Passivrauchen unter der Rubrik "krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1 mit gesicherter krebserzeugender Wirkung beim Menschen" eingestuft.
Durch diese Änderung der Arbeitsstättenverordnung soll eine gesetzliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz und damit auch eine Verbesserung des arbeitsrechtlichen Individualrechtsschutzes erreicht werden.
Es ist die Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren zu schützen (§ 1 ArbSchG, § 1 ArbStättV).
1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
Sollte der AG nicht von sich aus den Schutz der nichtrauchenden Belegschaft in den Vordergrund stellen, so möchte ich Ihnen anraten, dass für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Staatliche Amt für Arbeitsschutz zu informieren. Die Fachbeamten nehmen sich der Beschwerde auch anonym an.
Nähere Infos:
http://de.osha.eu.int/topics/nichtraucher_am_arbeitsplatz/
Erstellt am 28.09.2005 um 07:35 Uhr von Andreas
Hallo Nichtraucher,
den ersten zwei Antworten habe ich nichts hinzuzufügen. Absolut richtig. Ich würde insbesondere den BR darauf hinweisen, das eine Klage oder ein Besuch von Behördenvertretern das Betriebsklima auch nicht gerade verbessert. Der BR sollte darauf hinwirken, daß ein kleiner Pausenraum für die Raucher (evtl. ein weiterer für die Nichtraucher) geschaffen wird. Jeder kann dann eine kleine Pause abhalten. Wie läuft das mit Frühstückspausen oder Bildschirmpausen, die sollten ja auch nicht am Arbeitsplatz stattfinden. Bei uns im Labor, gibt es einen Pausenraum mit Getränkeautomat (der AG muß nur den Platz und den Strom stellen, der Rest obliegt dem Aufsteller). Diese Lösung wird hervorragend angenommen, von Rauchern und nichtrauchern.
Erstellt am 07.10.2005 um 14:02 Uhr von Jutta
Auch ich habe den Antworten nichts hinzuzufügen.
Bei uns gibt es Raucherzimmer und außerdem bieten wir den Rauchern ein Seminar an "Einfach Nichtraucher. Der Kurs Easyway. Kosten 349 € da gibt es einen Zuschuß von der BKK von 150 € und den Rest trägt unser AG, aber nur, wer nach einem Jahr immer noch Nichtraucher ist. Der Kurs dauert einen Tag und soll sehr erfolgreich sein.