Neue Wahl-Versammlung zur Bestellung Wahlvorstand - ist die zulässig, wenn 2 BR statt bisher einem Gremium gewählt werden sollen?
Halloechen, ich bin es noch mal. Heute hatte ich zu erfahren bekommen, dass, wenn ein Wahlvorstand existiert, man keine Wahlversammlung machen darf auf der ein neuer Wahlvorstand gewählt wird, da ja bei uns der überwiegende Teil der Belegschaft gegen den Zusammenschluß der beiden Firmen in einem BR sind. Jedenfalls die meißten sind für 2 BR. Stimmt das, darf man das nicht mehr?
Community-Antworten (1)
28.09.2005 um 22:02 Uhr
Ihr solltet im Vorfeld prüfen oder prüfen lassen (von einem Fachanwalt), ob ihr im Sinne des BetrVG ein gemeinsamer Betrieb oder zwei getrennte Betriebe seid (Gemeinsame Mutter, gemeinsame Betriebsmittel, Gebäude, Sozialeinrichtungen u.s.w.).
Wenn der Wahlvorstand sich für einen Betriebsrat entscheidet kann man erst mal nichts machen.
Notfalls muss ein Gericht entscheiden ob ein gemeinsamer Betrieb oder zwei getrennte Betriebe vorliegen.
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