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GBR Mitglied darf nicht zur GBR-Sitzung - ist das Behinderung des BR?

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18301
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

ein BR Mitrglied wurde nach 37 .2 § freigestellt weil es auf GBR Sitzung mustte. Unser "lieber Chef" meinte er könne ihn aus Betrieblichen gründen nicht freistellen weil gewisse tätigkeiten nicht ausgeführt werden könnten! Nun muss man dazu sagen das wir in unserem Betrieb min.!!! JEDEN Tag c. 50-60 Fremdkräfte arbeiten die diese Tätigkeit hätten auch machen können!

Natürlich ist das Mitglied gefahren und hat prompt auch eine Abmahnung dafür erhalten! Wie sollen wir vor gehen??? Was würdet ihr tun???

Gruss Frank

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Community-Antworten (2)

O
otto

24.09.2005 um 00:28 Uhr

Guten Abend Frank! Für die Tätigkeit eines BR-Mitglieds im GBR gelten dieselben Regeln wie für die Arbeit im örtlichen BR (siehe § 51 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG). Das heißt nach der jahrzehntelang immer gleichen Rechtsprechung: Auch die Arbeit im GBR geht immer und jederzeit den beruflichen Verpflichtungen vor. Was ist zu tun?

  1. Der GBR könnte den Arbeitgeber anzeigen wegen Behinderung der GBR-Arbeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
  2. Der betroffene Arbeitnehmer könnte gegen den Arbeitgeber klagen auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, weil die Abmahnung rechtswidrig ist. Mein Rat: BR, GBR und betroffenes BR-Mitglied sollten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, dem Arbeitgeber einen geharnischten Brief zu schreiben und ihm die entsprechenden rechtlichen Schritte androhen. Die meisten Arbeitgeber sind viel unwissender - und feiger - als man glaubt. Viel Erfolg wünscht otto
Z
zimmel

31.01.2006 um 22:47 Uhr

Hallo, Otto da muß ich dir absolut zustimmen droht eurem AG mal Zwangsgeld nach BetrVG an , dem werden die Ohren anfangen zu glühen.

Eine schöne Klage beim Arbeitgericht, wenn sie richtig angestellt ist wirkt auch oft Wunder, Unterstützung bekommt man von jedem guten Rechtanwalt für Arbeitsrecht!!

Weil die Androhung von Strafe alleine meist nicht genügt

Grüße zimmel

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