Erstellt am 23.09.2005 um 22:28 Uhr von otto
Guten Abend Frank!
Für die Tätigkeit eines BR-Mitglieds im GBR gelten dieselben Regeln wie für die Arbeit im örtlichen BR (siehe § 51 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG). Das heißt nach der jahrzehntelang immer gleichen Rechtsprechung: Auch die Arbeit im GBR geht immer und jederzeit den beruflichen Verpflichtungen vor.
Was ist zu tun?
1. Der GBR könnte den Arbeitgeber anzeigen wegen Behinderung der GBR-Arbeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
2. Der betroffene Arbeitnehmer könnte gegen den Arbeitgeber klagen auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, weil die Abmahnung rechtswidrig ist.
Mein Rat: BR, GBR und betroffenes BR-Mitglied sollten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, dem Arbeitgeber einen geharnischten Brief zu schreiben und ihm die entsprechenden rechtlichen Schritte androhen. Die meisten Arbeitgeber sind viel unwissender - und feiger - als man glaubt.
Viel Erfolg wünscht
otto
Erstellt am 31.01.2006 um 21:47 Uhr von zimmel
Hallo, Otto da muß ich dir absolut zustimmen droht eurem AG mal Zwangsgeld nach BetrVG an , dem werden die Ohren anfangen zu glühen.
Eine schöne Klage beim Arbeitgericht, wenn sie richtig angestellt ist wirkt auch oft Wunder, Unterstützung bekommt man von jedem guten Rechtanwalt für Arbeitsrecht!!
Weil die Androhung von Strafe alleine meist nicht genügt
Grüße zimmel