Erstellt am 21.09.2005 um 08:05 Uhr von DieterF
Die einzige Lösung (außer einer großen gerichtlichen) sehe ich, wenn er zurücktritt und das Ersatzmitglied nachrückt. Ansonsten warten bis Nov. 2006...
Erstellt am 21.09.2005 um 08:20 Uhr von nick
Es muss doch die Möglichkeit geben, diese Person abzuwählen. Von alleine tritt er nicht zurück.
Erstellt am 21.09.2005 um 08:30 Uhr von viktor
Nein, gibt es nicht. Es gilt nur der § 23 BetrVG über den Rechtsweg. Allerdings ist die Amtszeit der JAV mit zwei Jahren doch auch sehr kurz. Im nächsten Jahr sind die regelmäßigen Wahlen und da hat man bis da hin kaum die Chance eine Absetzung wegen Amtspflichtsverletzungen (sofern diese überhaupt nachweisbar sind) vor dem Gericht durchzufechten.
Erstellt am 22.09.2005 um 16:51 Uhr von Claudia
Es gibt noch den betriebspolitischen Weg. Ihr könntet öffentlich machen, dass die JAV nichts tut. Die Azubis könnten einen offenen Brief schreiben, in der sie die JAV auffordern, das Mandat niederzulegen....Sollte die JAV dies nicht interessieren, Pech gehabt. Ein Amtsenthebungsverfahren dauert...