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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl eines JAV - wie muss man dabei vorgehen?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an alle Helfer!!!

Es gibt große Probleme mit unserem JAV (1 Per.). Die Azubis sind nicht mehr mit dieser Person einverstanden. Die JAV tut nichts und kümmert rein um gar nichts. Wie kann man diese Person abwählen und neue JAV Wahlen einleiten?? Oder rückt bei einer abwahl das Ersatzmitglied nach???

Danke für die Hilfe !!!!!!!

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Community-Antworten (4)

D
DieterF

21.09.2005 um 10:05 Uhr

Die einzige Lösung (außer einer großen gerichtlichen) sehe ich, wenn er zurücktritt und das Ersatzmitglied nachrückt. Ansonsten warten bis Nov. 2006...

N
NICK

21.09.2005 um 10:20 Uhr

Es muss doch die Möglichkeit geben, diese Person abzuwählen. Von alleine tritt er nicht zurück.

V
viktor

21.09.2005 um 10:30 Uhr

Nein, gibt es nicht. Es gilt nur der § 23 BetrVG über den Rechtsweg. Allerdings ist die Amtszeit der JAV mit zwei Jahren doch auch sehr kurz. Im nächsten Jahr sind die regelmäßigen Wahlen und da hat man bis da hin kaum die Chance eine Absetzung wegen Amtspflichtsverletzungen (sofern diese überhaupt nachweisbar sind) vor dem Gericht durchzufechten.

C
claudia

22.09.2005 um 18:51 Uhr

Es gibt noch den betriebspolitischen Weg. Ihr könntet öffentlich machen, dass die JAV nichts tut. Die Azubis könnten einen offenen Brief schreiben, in der sie die JAV auffordern, das Mandat niederzulegen....Sollte die JAV dies nicht interessieren, Pech gehabt. Ein Amtsenthebungsverfahren dauert...

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