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Arbeitgeber möchte Betriebsrat auflösen - Ist das durch irgendein "Hintertürchen" möglich??

N
Nebbiola
Jan 2019 bearbeitet

Unser AG hat sich mit dem BR nie befreunden können und sucht anscheinend nach einer Möglichkeit, wieder zum Zustand einer Firma ohne BR zurückzukehren. Geht das überhaupt, wenn auch mit einem Trick? Wenn ja, was kann der BR dagegen unternehmen?

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Community-Antworten (5)

B
Biggy

20.09.2005 um 22:08 Uhr

Hallo Nebbiola Ja klar geht das , wenn der AG euch nachweisen kann, dass ihr euren gesetzlichen Pflichten als Betriebsrat nicht nachkommt dann kann er beantragen, dass der Betriebsrat aufgelöst wird. Gruß Biggy

N
Nebbiola

20.09.2005 um 23:05 Uhr

Hallo Biggy, ist das die einzige Möglichkeit die du siehst? Also §§ 23? Oder gibt es deiner Meinung nach noch irgendeine andere?

O
otto

21.09.2005 um 00:30 Uhr

Guten Abend Nebbiola! Biggy hat recht. Die einzige juristische (!) Möglichkeit ist die Absetzung des BR durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts. Praktisch geht es natürlich auch anders, wenn es z.B. dem Arbeitgeber gelingt dafür zu sorgen, daß es für die nächstes Jahr anstehenden BR-Wahlen nicht genügend Kandidaten/innen gibt. Gruß otto

V
viktor

21.09.2005 um 10:49 Uhr

ausserdem kann er auf die beliebte Art und Weise des Mobbings zurückgreifen und dem einen oder anderen BR-Mitglied finanziell den Rücktriott erleichtern u.s.w.

Einen sonstigen Weg gibt es nicht. Der Weg über den § 23 BetrVG dürfte bei den Plänen des AG wenig erfolgreich sein.

Motto: Ohren steif halten und nicht einschüchtern lassen.

L
lLlLlL

23.01.2019 um 13:09 Uhr

lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Grüße aus 2019

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