Kündigungsschutz für den Betriebsratsvorsitzenden - 1 oder 2 Jahre nach Amtsperiode ??
Hallo Forum!
Eine kurze Nachfrage, in einem Beitrag wurde erwähnt dass ein Vorsitzender nach seiner Amtsperiode noch 2 Jahre Kündigungsschutz hat, das ist mir neu. Ich dachte immer dass es 1 Jahr ist. Was sagt ihr dazu. Gruß Biggy
Community-Antworten (4)
16.09.2005 um 00:57 Uhr
Es wird hier halt viel Unsinn geschrieben (und niemand korrigiert es).
16.09.2005 um 08:21 Uhr
Hallo Biggy, ich könnte mir vorstellen, daß bei einer derartigen Aussage eine Falschinterpretation des §38 Abs. 3 BetrVG zu Grunde liegt. Hier die Kommentierung zu dem vorgenannten Absatz: Zu Abs. 3: Der Verdienst- und Tätigkeitsschutz für Betriebsratsmitglieder, wie er in § 37 Abs. 4 und 5 geregelt wird, wird dann um ein Jahr erweitert, wenn ein Mitglied des Betriebsrats über drei volle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt war. Der Schutzzeitraum beträgt in diesem Fall zwei Jahre.
16.09.2005 um 13:11 Uhr
Danke Bernd und Werner, es ist aber nicht so gut denke ich wenn falsche Info hier rüber kommt ohne, dass sie korrigiert wird. Man geht doch davon aus, dass man hier Auskunft bekommt auf die man sich verlassen kann. Gruß Biggy
16.09.2005 um 14:15 Uhr
Biggy,
wer davon ausgeht, hier Auskunft zu bekommen auf die er/sie sich verlassen kann ist meines Erachtens sehr blauäugig. Warum sollte es ausgerechnet hier von wildfremden Menschen deren Kompetenzen man gar nicht kennt verlässliche Auskünfte geben? Die Verlässlichkeit von Auskünften kann allenfalls dadurch sichergestellt werden, dass eine offene Diskussion / Auseinandersetzung geführt wird. Diese werden aber häufig von einer Reihe Mitglieder gar nicht gewünscht und die Redaktion hat bisher auch nichts getan um hier fachliche Diskussionen zu fördern (im Gegenteil).
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