Eigener BR-Raum - Darf der BRV so etwas alleine entscheiden ?
Hallo, ich habe folgende Frage: Wir sind ein dreikoepfiger BR und bestehen erst seit ca zwei Wochen. Unsere FL hat uns jetzt einen Raum angeboten der allerdings kein Fenster hat. Dafür bekommen wir einen PC plus Internet was uns ja eigentlich nicht zustehen würde weil wir ja nur ein dreikoepfiger BR sind. Unser Vorstand hat da einfach zugesagt ohne uns zu fragen. Muss die FL das nicht erst beantragen und haben wir anderen zwei nicht ein Mitspracherecht bzw ist es überhaupt rechtswirksam?
Community-Antworten (5)
16.09.2005 um 09:09 Uhr
Wieso steht euch kein PC mit Internet zu? Ich würde mir an eurer Stelle mal den "FITTING" 22. Auflage besorgen!!! Gibt es in jeder ordentlichen Fachbuchhandlung. Dort steht in der Kommentierung beschrieben was euch nach §40 alles zusteht!
Der BR fasst den Beschluß zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner BR- Arbeit benötigt er folgende Mittel und übergibt dann die Liste dem AG, so "einfach" ist es.
16.09.2005 um 10:54 Uhr
Der Raum ohne Fenster wäre in so fern o.k., wenn er nur zeitweilig (z.B. für Besprechungen) genutzt wird. Ansonsten handelt die Geschäftsleitung doch fast vorbildlich - wo ist das Problem?
Ich empfehle Euch zu beschließen, ein Seminar nach § 37.6 BetrVG zu belegen (Einführung in das BetrVG). Das braucht Ihr unbedingt. Programme gibt's beim Anbieter dieses Forums, den Gewerkschaften und weiteren führenden Instituten
16.09.2005 um 18:59 Uhr
hallo frank, so schlau waren wir auch in den gesetzestexten nachzulesen. wir haben sogar noch die gewerkschaft gefragt und laut gesetz steht einem BR ein Computer erst ab einem Fuenfkoepfigen BR einer zu. Wir haben schon alle buecher die wir benoetigen. Den Beschluss haben wir schon gefasst. Es geht schlicht und einfach darum ob es rechtens war das sie "nur" unseren BRV gefragt haben und nicht den gesamten BR?!
16.09.2005 um 19:00 Uhr
Hallo Viktor, wir haben uns schon fuer ein solches Seminar angemeldet es findet nur leider erst ende november statt und das problem habe ich viktor geschildert.
22.09.2005 um 19:19 Uhr
Hallo Moggerl,
nach § 26 Abs. 2 BetrVG vertritt der Vorsitzende den BR im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Nach § 27 Abs. 2 BetrVG kann die Geschäftsführung des BR´s bei kleineren BR´s auf den Vorsitzenden übertragen werden. Dies muß ebenso beschlossen werden. Also kann er nicht allein entscheiden, wie das Büro auszusehen hat. Neu und gleich die Kompetenzen überschritten. Der Vorsitzende wird zwar immer Chef in der Presse genannt, ist es jedoch mitnichten. Man könnte ihn eher als Briefkasten und Lautsprecher bezeichnen. ;-)
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