Erstellt am 14.09.2005 um 08:15 Uhr von viktor
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich verschiedene Begrifflichkeiten vermischt und es ist manchmal schwer, die richtigen Begriffe den verschiedenen Sachverhalten zu zu ordnen.
Es gibt die (betriebliche) Mitbestimmung, die den Betriebsräten als Interessenvertretung der Arbeitnehmer Rechte einräumt (Stichwort: Betriebsverfassungsgesetz).
Ferner gibt es die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die die Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten beinhaltet (Stichworte: Mitbestimmungsgesetz, Montanmitbestimmung u.s.w.)